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BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr

Fragen und Antworten aus dem Bürgerdialog vom 25. November 2015

Info Flüchtlingshilfe - Logo

Hier geben wir Ihnen die Fragen und Antworten aus dem Bürgerdialog vom 25.11.2015 wieder.
Es handelt sich dabei um Antworten der Bundesagentur für Arbeit, des Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Stendal. Scheinbare Widersprüche ergeben sich z.T. da die Antwort aus Sicht des jeweils Antwortenden verfasst ist.

Stand der Angaben ist der 08. Februar 2016


Hilfe anbieten

Wohin können sich Leute mit Hilfsbereitschaft wenden?

  • Entweder an die Ehrenamtskoordinatorin, Frau Biance Weber, von der Freiwilligenagentur Altmark, Tel.: 03931 / 5656320 oder an die jeweiligen Ansprechpartner in den Kommunen. Folgende Kontaktmöglichkeiten sind uns aktuelle bekannt:
    • Tangerhütte: 03935 / 931717
    • Bismark: via Ortsbürgermeister Eduard Stapel
    • Osterburg: 03947 / 492701
    • Seehausen: 039386 / 98132
    • Havelberg: 039387 / 7533 oder 039387 / 79104
    • Tangermünde: 039322 / 93266
    • Arneburg/Goldbeck: 039388 / 97110 oder 039388 / 97150
  • Darüber hinaus gibt es eine Spendenhotline des Landkreises für Sachspenden zur Ausgestattung der Unterkünfte, Tel.: 03931 / 607080 sowie eine Hotline für Wohnungsangebote, Tel.: 03931 / 607164.
  • Oder an die Studierenden Initiative Refugees Welcome an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Kontakt: refugees.welcome.zentral@ahw.hs-magdeburg.de

Wie erhält man Zugang zu Geflüchteten?

  • Über bereits bestehende Initiativen in den Kommunen (Siehe oben) und der Freiwilligenagentur oder via Einrichtungen, die mit Geflüchteten arbeiten bzw. von Geflüchteten genutzt werden: Teestube maranata, DRK-Begegnungsstätte AMICUS, M.A.D. Club, JFZ Mitte, ARCHE, Club Eckstein, Die Tafel oder die Islamische Gemeinde Stendal.

Wohnen / Unterbringung

Gibt es in der Altmark genügend Wohnraum?

  • Im Landkreis Stendal können wir aktuell genügend Wohnraum für die Flüchtlingsunterbringung akquirieren.

Steigen die Mieten und die Grundstückspreise (für die „Einheimischen“)?

  • Derzeit kann keine verlässliche Aussage dazu getroffen werden. Wir werden den Mietspiegel im Rahmen des SGB II alle 2 Jahre überprüfen und alle 4 Jahre anpassen.

Sprachkurse

Reichen die Plätze?

  • Je nach Sprachkursart und Sprachkursanbieter sind die Zugangsvoraussetzungen unterschiedlich geregelt. Hier spielen u.a. der Aufenthaltsstatus, die Bleibeperspektive und die Kostenregelung eine Rolle. Die Städtische Volkshochschule als langjähriger Integrationskursträger (ein Integrationskurs ist ein sehr hochwertiger Sprachkurs) hat durchaus Schwierigkeiten genügend Teilnehmer_innen zu akquirieren, die auch alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Kostenübernahme geregelt haben. Niedrigschwellige Angebote hingegen sind sehr gefragt. Hier kann der Bedarf die Nachfrage nicht decken.
  • Nachdem es im September und Oktober starke Engpässe gab, konnten durch die 8-wöchigen Sprachkurse der Agentur für Arbeit der größte Teil der syrischen Geflüchteten Sprachunterricht in Anspruch nehmen. Ab Anfang 2016 werden erneut Engpässe bei den Integrationskursen erwartet.

Genügend Lehrkräfte und wie zusätzliche finden?

  • Die Rückmeldungen der Sprachkursträger lassen den Schluss zu, dass es zu wenige qualifizierte Lehrkräfte für Sprachkurse gibt. Es wird sicherlich schwer werden, hier eine Lösung zu finden, ohne die Standards abzusenken.
  • In den die 8-wöchigen Sprachkursen wurde das Anforderungsniveau für Unterrichtende vereinfacht. Für die Integrationskurse in 2016 stellt sich wieder die Frage nach qualifizierten Lehrkräften für die Kurse. Die Agentur für Arbeit ist ständig bemüht weitere ausgebildete Lehrkräfte für diese Tätigkeit zu gewinnen.

Wer „Darf“ unterrichten? Qualität des Bildungsträgers?

  • Integrationskursträger benötigen eine entsprechende Zulassung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die zu erfüllenden Standards sind hier sehr hoch und müssen gewährleistet werden. Niedrigschwellige Sprachkursangebote sind oft ehrenamtlich organisiert und bedürfen keiner Zulassung.
  • Im Rahmen der 8-wöchigen Sprachkurse wurde die Wahl der Lehrkraft sehr flexibel gehandhabt. Die Bildungsträger, die diese durchführten, haben die Lehrkräfte ausgewählt. Diese hatten nicht immer ein pädagogisches Studium absolviert, dafür aber Berufserfahrung.

Geflüchtete haben bei uns eine Bringpflicht!?

  • Aus der bisherigen Erfahrung der Agentur für Arbeit Stendal sind alle Geflüchteten hoch motiviert und wollen sich schnellstmöglich in unseren Arbeitsmarkt integrieren. Bisher haben alle angegeben, auch unentgeltliche Arbeiten im Rahmen der Berufsorientierung verrichten zu wollen.

Zerstören wir die Arbeitsmärkte vor Ort, wenn wir ausländische Fachkräfte in Deutschland integrieren?

  • Nein. Mit jeden Geflüchteten kommt auch eine Person mehr ins Land, die Bedarf an bestimmten Produkten und Dienstleistungen hat. Es wird erwartet, dass dadurch auch wieder neuer Bedarf an Arbeitsplätzen entsteht. Langfristig wird es also sowohl mehr Arbeitnehmer als auch mehr Arbeitsplätze geben.

Finanzierungen

Erhalten die Flüchtlinge Geldleistungen bar oder in Bezugsscheinen?

  • Asylbewerber und Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Landkreis Stendal wird der jeweilige Regelsatz bar ausgezahlt. Nur in Ausnahmefällen oder bei besonderen Bedarfen erfolgt eine Ausgabe von Bezugsscheinen.

Unnötige Transporte von Flüchtlingen zwischen Klietz und angemieteten Wohnungen?

  • Es finden keine unnötigen Transporte statt.

Zur Finanzierung des Schutzes Rentenangleichung Ost-West verschoben?

  • Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht in der Kompetenz des Landkreises.

Rentenanpassung für „deutsche“ Rentner_innen ausgesetzt?

  • Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht in der Kompetenz des Landkreises.

Abschiebung / Emigration / Ausreise

Was passiert mit den Menschen, wie geht deren Leben weiter?

  • Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht in der Kompetenz des Landkreises.

Wie viele Flüchtlinge werden in ihre Heimatländer zurückgehen?

  • Hierzu lässt sich aktuell keine seriöse Aussage machen.

Arbeit

Dürfen Asylbewerber/innen arbeiten?

  • Ja, wenn sie bereits 3 Monate in Deutschland sind - unabhängig davon, ob ihr Asylantrag schon bearbeitet wurde. Ab dem 4 Monat dürfen sie arbeiten, allerdings muss, wenn noch keine Aufenthaltserlaubnis vorhanden ist geprüft werden, ob deutsche Bewerber den Vorrang auf die ausgeschriebene Stelle haben (-> Vorrangprüfung).

Haben deutsche und EU-Bürger den Vorrang? Wie lange muss der Vorrang geprüft werden?

  • Ja, vom 4. bis 15. Monat des Aufenthalts in Deutschland muss geprüft werden, ob deutsche Bewerber oder EU-Bürger den Vorrang am Arbeitsmarkt haben, wenn sich der Bewerber in der Aufenthaltsgestattung oder in einer Duldung befindet. Sobald der Bewerber den Titel „Aufenthaltserlaubnis“ inne hat, ist er bzgl. des Zugangs auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt einem Deutschen oder EU- Bürger gleichgestellt und die Vorrangprüfung entfällt.

Gilt der Mindestlohn auch für Asylbewerber ?

  • Ja. Auch für Asylbewerber und Geduldete gilt der Mindestlohn. Ob die Vergütung dem Mindestlohn entspricht, ist auch Bestandteil der Vorrangprüfung.

Können Asylbewerber gemeinnützige Arbeit vor Ort leisten und damit Beschäftigung erhalten? Wie wären Geflüchtete dann versichert?

  • Ja, Geflüchtete können gemeinnützige Arbeit vor Ort verrichten. Asylbewerber, die im Auftrag der Kommune gemeinnützige Arbeiten ausführen, sind gesetzlich unfallversichert. Nach § 5 Abs. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sollen Asylbewerber soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern angeboten werden.
  • Bei diesen Tätigkeiten sind die Asylbewerber über die Unfallkassen der Bundesländer gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im Auftrag der jeweiligen Kommune ausgeführt werden. Der Versicherungsschutz umfasst auch die mit der Arbeit verbundenen unmittelbaren Wege.

Gibt es genügend Arbeit für gering qualifizierte Menschen?

  • Ja. Auch in diesem Bereich werden beständig motivierte Arbeitskräfte gesucht. Allerdings sind auch hier häufig grundlegende Deutschkenntnisse nötig. Zu beachten ist weiterhin, dass der Zugang zu Zeitarbeitsfirmen für Asylbewerber und Geduldete erst ab dem 16. Monat des Aufenthalts möglich ist.

80% der Geflüchteten haben keinen formalen Bildungsabschluss! - was ist gemeint?

  • Ein formaler Bildungsabschluss ist ein durch staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen vorhandener Abschluss. Das kann Haupt- und Realschulabschlüsse beinhalten aber auch Ausbildungs- und Studienabschlüsse sowie vollendete Promotionen.
  • Die Arbeitsagentur Stendal kann anhand der von ihr erfassten Kompetenzen der Geflüchteten keine Zahl von 80% „ohne formalen Bildungsabschluss„ bestätigen. 80% der bisher registrierten haben eine Schulbildung. Allerdings liegen derzeit nicht von allen Geflüchteten die Zeugnisse vor, bzw. müssen diese noch übersetzt werden. Etwa 50% von ihnen haben im Anschluss eine Ausbildung oder ein Studium begonnen. Die Abschlüsse und das Anforderungsniveau sind jedoch nicht zwangsläufig mit dem deutschen Bildungssystem vergleichbar.

Höchstalter für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erweitern sowie 21-25 Jährige stärker in Ausbildung bringen?

  • Die individuelle Situation von Asylbewerbern ist sehr unterschiedlich – je nach Herkunftsland und Grund der Flucht. Personen, deren Asylverfahren nicht positiv entschieden wird, erhalten eine Duldung. Diese Personen haben dem Grunde nach auch keinen Anspruch auf BAB. Dies soll sich allerdings in naher Zukunft ändern. Ein schnellerer Zugang zur BAB und Assistierter Ausbildung für Geduldete ist politisch angedacht. Die Öffnung ausbildungsbegleitender Hilfen für Geduldete, um Ausbildungsabbrüche zu verhindern, ist geplant. Jugendliche Geflüchtete sollen ein Aufenthaltsrecht für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten. Mehr Mittel für die aktive Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sind angekündigt. Bisher sind aber noch keine neuen Gesetze in dieser Hinsicht verabschiedet.
  • Die Agentur für Arbeit Stendal strebt an, alle Geflüchteten unter 35 unabhängig von ihrem Status durch die Berufsberatung zu orientieren und um Idealfall in eine Ausbildung zu integrieren. Die ersten Ausbildungseintritte sind für 2016 geplant. In Vorbereitung darauf sollen die Geflüchteten durch Praktika an Arbeitgeber und auch an die deutsche Kultur herangeführt werden. Die Förderung über EQ++ (Einstiegsqualifizierung) und weitere Formen der Förderung sind angedacht.
  • BAB können Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten.

ZAST Stendal

Wann ist Baubeginn und Bauende?

  • Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Angestrebt wird, dass der Standort Ende 2016 zur Verfügung steht.

Wer trägt die Kosten?

  • Die Kosten für den Ausbau der Liegenschaft werden vom Bund getragen.

Sind Räume für Behörden direkt vor Ort eingeplant?

  • Räume für Verwaltungsaufgaben vor Ort werden bedarfsgemäß vorgesehen.

Spiel- und Aufenthaltsräume für Kinder?

  • Es werden Aufenthaltsräume eingerichtet, in denen auch die Kinder spielen können. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Kindergartens geplant.

Engagement der Hochschule zur Betreuung und Förderung der Kinder?

  • Ein Engagement der Hochschule Stendal zur Förderung der Kinder wäre wünschenswert; eine konkrete Planung oder ein Konzept liegen aber derzeit nicht vor.

Wohin können sich Leute wenden, die dort helfen wollen?

  • - Hilfsangebote sollten an den zukünftigen Leiter der Einrichtung zu gegebener Zeit herangetragen werden.

Dürfen diese Flüchtlinge gemeinnützige Arbeit leisten? Wären Flüchtlinge dann versichert?

  • In § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist die Möglichkeit vorgesehen, Asylsuchenden sogenannte Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Diese begründen weder ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, noch ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, so dass für sie das für die ersten drei Monate des Aufenthalts und für die Dauer der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung bestehende Erwerbstätigkeitsverbot nach § 61 AsylG nicht gilt. Arbeitsgelegenheiten können deshalb genutzt werden, um Asylbewerbern, denen der Weg in eine reguläre Erwerbstätigkeit noch nicht offen steht, von Beginn an die Gelegenheit zu geben, ihre Leistungsbereitschaft und Fähigkeiten in einer beschäftigungsähnlichen Tätigkeit zu zeigen. Weitere positive Effekte sind, dass Asylbewerber und Geduldete, typische Abläufe in einem deutschen Arbeitsumfeld kennenlernen und einen eigenen Beitrag zur Lebensunterhaltssicherung leisten. Dies alles kann dazu beitragen, eine spätere Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme zu erleichtern.
  • Mögliche Tätigkeiten innerhalb der Aufnahmeeinrichtung sind z. B. Reinigungsarbeiten, Essenszubereitung, einfache Büroarbeiten und Sprachmittlertätigkeiten. Aber auch bei kommunalen und gemeinnützigen Trägern (z. B. Sportvereine) können Arbeitsgelegenheiten bereit gestellt werden, solange sie zusätzlich sind und den Arbeitsmarkt nicht belasten . Für die Übernahme von Arbeitsgelegenheiten wird Asylsuchenden eine Aufwandsentschädigung von 1,05 €uro je Stunde gezahlt, die von der Institution übernommen wird, die die Arbeitsgelegenheit bereitstellt. Die Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten gehören zum unfallversicherten Personenkreis nach § 2 Abs. 2 SGB VII, weil sie wie Beschäftigte tätig werden. Der Maßnahmeträger hat die Unfallversicherung der Teilnehmer sicherzustellen und nachzuweisen. Eine darüber hinausgehende Haftpflicht-/Unfallversicherung ist freiwillig und muss bei Bedarf durch den Maßnahmeträger abgeschlossen werden.

Gibt es dort schon Sprachkurse?

  • Das Land führt derzeit mit Blick auf die kurze Verweildauer keine Sprachkurse in Klietz bzw. Stendal oder anderen Landesaufnahmeeinrichtungen durch.

Wie viele Flüchtlinge kommen nach Stendal in die ehemaligen Gebäude der Grenztruppen?

  • Die Einrichtung soll über eine Kapazität von 1.000 Plätzen, ggf. erweiterbar auf 2.000 Plätze verfügen.

Wie sieht das aus mit dem Familiennachzug? Wie viele Menschen kommen für jeden Mann, der alleine hergekommen ist? Wie können wir diese alle unterbringen?

  • Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, weil ihnen aufgrund ihres Asylantrags ein Anspruch auf Asyl, die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder ein sog. subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, haben nach geltendem Recht (§ 29 Abs. 2 des AufenthG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Nachzug ihrer Ehegatten und ihrer minderjährigen ledigen Kinder. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes gestellt wird und die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und zu dem der Ausländer oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist.
  • Der Familiennachzug gemäß § 29 Abs. 2 AufenthG ist auf die Ehegatten und minderjährigen Kinder anerkannter Flüchtlinge beschränkt. Die Zahl der nachziehenden Personen ist einzelfallbezogen sehr unterschiedlich. Durchschnittszahlen werden statistisch nicht erhoben und sind daher nicht bekannt.
  • Die nachziehenden Angehörigen werden gemeinsam mit dem stammberechtigten Angehörigen untergebracht. Auch aufgrund der im Bundesvergleich relativ hohen Leerstandsquote ist in Sachsen-Anhalt derzeit grundsätzlich noch ausreichend Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen vorhanden.

Wo kann ich meine Fragen und Sorgen bezüglich der Flüchtlinge loswerden- auch außerhalb des Bürgerdialogs?

  • Fragen in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Stendal können an die Koordinierungsstelle für Migration des Landkreises herangetragen werden. Fragen hinsichtlich der Erstaufnahmeeinrichtung sollten an das Landesverwaltungsamt herangetragen werden.

Weitere Fragen

Dürfen Asylanten 2016 wählen?

  • Nein, wahlberechtigt sind nur Deutsche im Sinne des Grundgesetztes. Bei bestimmten Wahlen, z.B. die Wahlen zum Europäischen Parlament, dürfen auch im Landkreis Stendal lebende Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedsländer der Europäischen Union wählen.

Welche Rechtsstaatlichkeit gilt aktuell? §16a???

  • Artikel 16a des GG gilt selbstverständlich.

Hat seit der Flüchtlingswelle die Kriminalität zugenommen? Ja oder Nein?

  • Nein, die Kriminalität hat seit der steigenden Zuweisung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Landkreis Stendal nicht zugenommen.

Können die Stadt und der Landkreis das finanziell schaffen? Und mit welchen Mittel? Woher soll das ganze Geld kommen? Steht der Landkreis- und Stadthaushalt so gut da?

  • Die Bundesrepublik Deutschland gewährt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Asyl und Schutz vor Verfolgung, unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituationen. Derzeit soll dem Landkreis Stendal eine Spitzabrechnung der Kosten angeboten werden. Dies würde ein 100 prozentige Kostendeckung bedeuten

Lt. Presse beklagen die Landräte den Wohnungsmangel für 70% der Flüchtlinge (allein reisende Männer). Von 90 haben 89 das Zusammenleben in 3-Raumwohnungen abgelehnt!

  • Im Landkreis Stendal beträgt der Anteil der allein reisenden Männer ca. 25%. Eine repräsentative Umfrage, wonach 89 von 90 Befragten das Zusammenleben in einer 3-Raumwohnung ablehnen, ist uns nicht bekannt.

Meine Frage geht an den Landrat und Bürgermeister. Wie will man das Problem Asylpolitik bewältigen, welche Unterbringungsmöglichkeiten sollen weiterhin geschaffen werden?

  • Als Landkreis sind wir für die Unterbringung der uns zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig. Wir werden entsprechend der jeweiligen Bedarfslage Unterbringungsmöglichkeiten bereithalten.

Und sind wir als Sportvereine gesichert, dass keine Sporthalle im Altmarkkreis genutzt wird zur Unterbringung?

  • Im Landkreis Stendal musste noch keine Sporthalle für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen um genutzt werden. Aktuell gehen wir auch nicht davon aus, dass dies notwendig werden wird.

Wer übernimmt die Kosten für die Flüchtlinge in Stendal und in den Orten, wo Flüchtlinge untergebracht sind für Unterkunft, Unterhalt, Schule, Kindergarten? Wie ist das mit Klietz? Was kostet uns das und wer bezahlt das genau?

  • Zu Frage Eins siehe oben! Klietz ist eine temporäre Landesaufnahmeeinrichtung, eine Durchlaufstation, von wo aus die Asylbewerber und Flüchtlinge auf die Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt verteilt werden. Die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und, perspektivisch, Integration der Asylbewerber und Flüchtlinge werden aus dem Steueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Über die langfristigen Gesamtkosten lassen sich gegenwertig keine seriösen Aussagen machen.

Wo kann ich mich melden, wenn ich eine Flüchtlingsfamilie betreuen möchte?

  • Siehe oben!

Ist begleitend zum Integrationskurs eine Arbeitsaufnahme möglich?

  • Ja. Eine Arbeitsaufnahme ist begleitend zum Integrationskurs möglich. Allerding nur außerhalb der Kurszeiten.

Wer kümmert sich um die Anerkennung der Abschlüsse?

Ist es nötig, die Geflüchteten in Arbeit zu integrieren, wenn der Krieg in Syrien langfristig beendet ist und die Menschen zurück in ihre Heimat können?

  • Es ist nicht abzusehen, wann die Menschen wieder nach Syrien zurück können. Bis dahin werden die aus den Kriegsgebieten Geflüchteten behandelt, wie andere Bürger auch. Sobald ihr Asylantrag bewilligt wurde, bekommen sie Leistungen, Beratung und Förderung vom Jobcenter. Sie haben daher Rechte und Pflichten wie alle anderen Deutschen oder EU- Bürger auch. Geflüchtete können für den Zeitraum ihres Aufenthalts in Deutschland einen bestimmten Arbeitnehmerbedarf decken. Dabei lernen Sie Deutschland und die deutsche Arbeitsweise kennen. All diese Erfahrungen und Qualifikation nehmen sie dann mit nach Syrien. Daher ist es nicht nur eine moralische und rechtliche Frage, sondern auch eine außenpolitische Hoffnung, die gesellschaftliche Entwicklung in anderen Staaten zu unterstützen.

Haben Geflüchtete in Stendal überhaupt langfristig eine Perspektive in Stendal?

  • Wie schon erwähnt kommt mit jedem Geflüchteten auch eine Person mehr ins Land, die Bedarf an bestimmten Produkten und Dienstleistungen hat. Es wird erwartet, dass dadurch wieder neuer Bedarf an Arbeitsplätzen entsteht. Wenn wir ausländische Menschen in Arbeit integriert haben und sie hier als Fachkraft tätig sind, leisten sie gerade vor dem demografischen Hintergrund einen wichtigen wirtschaftlichen Beitrag.

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