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BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr | Neuigkeiten

Information des Stadtwahlleiters

Presseerklärung des Stadtwahlleiters

Kommunalwahl vom 25.05.2014
Wahleinsprüche zur Wahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal


Hiermit informiere ich über folgende Wahleinsprüche:


Am 25.06.2014 ist bei mir ein Wahleinspruch der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zur Stadtratswahl eingegangen. Ferner ging bei mir am 25.06.2014 ein gleichlautender Wahleinspruch der Piratenpartei Deutschland. Die Partei DIE LINKE hat am 25.06.2014 einen Wahleinspruch eingelegt.

Die vorgenannten Einsprüche sind fristgerecht eingelegt worden und erfüllen die gesetzlichen Formerfordernisse. Ich habe sie mit meiner Stellungnahme gemäß § 50 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz LSA an den Stadtrat weitergeleitet.

Am 25.06.2014 habe ich ebenfalls in meiner Eigenschaft als Stadtwahlleiter der Hansestadt Stendal Wahleinspruch eingelegt. Bei der Überprüfung des Ablaufes der Briefwahl hat sich ergeben, dass die Regelung des § 25 Abs. 6 a Kommunalwahlordnung nicht beachtet wurde. Daher wurden an zwölf Vertreter insgesamt 179 Briefwahlunterlagen ausgereicht.

Der Stadtrat hat nunmehr über die Wahleinsprüche zu entscheiden. Ich habe dem Stadtrat empfohlen, die Briefwahl für ungültig zu erklären und diese zu wiederholen.

Die in dieser Presseerklärung genannten Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.

Axel Kleefeldt
Stadtwahleiter

Anlagen:

Wahleinspruch des Stadtwahlleiters vom 25.06.14
Wahleinspruch der SPD vom 25.06.14
Wahleinspruch der Piratenpartei vom 25.06.14
Wahleinspruch Die Linke vom 25.06.14
Stellungnahme des Stadtwahlleiters zu den Wahleinsprüchen


Symbol Beschreibung Größe
Wahleinspruch Stadtwahlleiter Ausfertigung.pdf
1.5 MB
Wahleinspruch SPD.pdf
0.5 MB
Wahleinspruch Piratenpartei.pdf
0.3 MB
Wahleinspruch Die Linke.pdf
0.3 MB
Stellungnahme Einspruch.pdf
1.3 MB
27.06.2014

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