Stendal ist eine über 800 Jahre alte Hansestadt, daran erinnert der historische Stadtkern, mit Denkmälern aus unterschiedlichen Epochen. Das Villenviertel, die Bahnhofsvorstadt und die Altstadtmitte sind mittlerweile restauriert, neu bebaut und wieder bewohnt.
In den letzten Jahren wurden die in der Nähe des Stadtsees gebauten Neubaugebiete rekonstruiert und das Gebiet durch Rückbau und Begrünung aufgewertet. Außerdem wurden ehemalige Offizierswohnungen restauriert und neu gebaut, so dass ein attraktives Wohnviertel im Zentrum der Hansestadt entstand. Stendal ist in eine wunderschöne Naturlandschaft eingebettet. In ruhiger Lage entstehen am Stadtrand nach und nach Eigenheimsiedlungen. Stendal liegt in der Nähe der Ballungszentren Berlin, Leipzig, Hamburg, Hannover und Magdeburg. Diese sind durch günstige Verkehrsanbindungen schnell zu erreichen. Verschiedene Kultureinrichtungen, ein breites Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, Kindertagesstätten, Schulen und sogar die Hochschule Magdeburg-Stendal steigern die Attraktivität Stendals. Wohnraum und Wohneigentum, sowie Büroflächen stehen ausreichend und zu günstigen Konditionen zur Verfügung.
Informationen bekommen Sie bei unseren Wohnungsbauunternehmen und den Privatanbietern.
| Wohnungsbau-Unternehmen | Anschrift | Fon / Web |
|---|---|---|
| Stendaler Wohnungsbaugesellschaft mbH | Weberstr. 36 - 40 39576 Hansestadt Stendal |
03931/ 63 45 00 |
| Wohnungsbau-Genossenschaft Altmark e.G. | Erich-Weinert-Str. 16 39576 Hansestadt Stendal |
03931/ 53 06 00 |
| Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft e.G. | Elisabethstr. 34 39576 Hansestadt Stendal |
03931/ 71 23 68 |
| Wohnungsbaugenossenschaft Stendal 1893 e.G. | Grabenstr. 13 39576 Hansestadt Stendal |
03931/ 21 29 79 |
| Preisübersicht für Wohnimmobilien | ||
|---|---|---|
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einfach - normal |
normal über Durchschnitt | |
| Wohnungsmieten in EUR/m² Netto, kalt, 70 - 80 m² |
4,00 - 4,50 EUR |
4,50 - 5,00 EUR |
| Eigentumswohnungen in EUR/m² 60 - 90 m² Wohnfläche |
700,00 - 900,00 EUR |
1.000,00 - 1.250,00 EUR |
| Reihenhäuser und Doppelhaushälften in TEUR ca. 100 - 120 m² Wohnfläche |
75,00 - 90,00 EUR |
100,00 - 140,00 EUR |
| freistehende Einfamilienhäuser in TEUR ca. 130 m² Wohnfläche |
110,00 - 125,00 EUR |
150,00 - 175,00 EUR |
| Baugrundstücke in EUR/m² inkl. Erschließung |
30,00 - 45,00 EUR |
45,00 - 60,00 EUR |
| Quelle: Verband Deutscher Makler, Landesverband Sachsen-Anhalt | ||
| Immobilienangebote | |
|---|---|
| Städtische Grundstücke | |
| Immobilien der Region | |
| Zwangsversteigerungen des Amtsgerichtes Stendal |
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Bei einer Zwangsversteigerung können Immobilien oftmals weit unter dem tatsächlichen Wert ersteigert werden! Es darf jeder mit bieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB, unabhängig von seiner Nationalität. Um ein Gebot abgeben zu können, müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Sie dürfen grundsätzlich auch für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt das unterschiedlichen Voraussetzungen: So benötigen Sie in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklärung und Einverständnis der vertretenen Person anerkannt. Treten Sie als Vertreter einer juristischen Person auf, so benötigen Sie ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht bzw. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. 4 Wochen alt).
| Versteigerungstermine des Amtsgerichts Stendal finden Sie hier: |
Aus einer Zwangsversteigerung Immobilien günstig erwerben: Stichwort "Absolutes Mindestgebot" (5/10 Grenze): Aus Erwägungen, den Schuldner zu schützen, wurde durch den Paragraphen § 85 a des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) ein absolutes Mindestgebot eingeführt. Das bedeutet: Kein Bieter erhält den Zuschlag, wenn das abgegebene Meistgebot, einschließlich des Kapitalwertes der bestehen bleibenden Rechte, nicht mindestens fünf Zehntel des im unabhängigen Gutachten festgesetzten Verkehrswertes erreicht. Diese Versagung des Zuschlages wegen Nichterreichen der 50 %-Grenze kann jedoch nur einmal erfolgen. Ein Zuschlag innerhalb dieser 5/10 Grenze kann dann nur noch durch den Gläubiger selbst verhindert werden. Dieser hat laut Gesetz ein Einspruchsrecht, wenn nicht im ersten Verfahren mindestens 70% des Verkehrswertes erzielt werden. In einem zweiten Verfahren ist ein Gebot unter diesen beiden Limits erfolgreich.