Das Stendaler Wappen:
"Gespalten in Silber, vorn am Spalt ein roter Adler mit goldener Bewehrung, hinten ein Vier-Pass von gespaltenen grünen Rauten."
Das älteste Stadtsiegel von Stendal, schon 1263 nachweisbar, zeigt eine gezinnte runde Stadtmauer mit offenem Tor, Überragt von sechs Türmen, darüber der brandenburgische rote Adler. Das Sekretsiegel des Rates aus dem 14. Jahrhundert zeigt nur den Adler, in jeder Kralle einen rautenförmigen Körper haltend.
Das jetzige Stadtwappen erscheint überwiegend seit dem 16. Jahrhundert, zuerst zu Beginn des 15. Jahrhunderts auf den Stendaler Brakteaten, die unter dem ersten Hohenzollern Friedrich I. herausgegeben wurden.
Über die Bedeutung der vier Rauten, die einmal als Steine, dann als Gerstenkörner und schließlich als Smaragde bezeichnet wurden, besteht keine Klarheit.
(aus: Lexikon Städte und Wappen der DDR)
Das Stendaler Signet:
Die Stadt Stendal hat am 10. Mai 1994 mit Stadtratsbeschluss entschieden, dass ein Signet als Dienstleistungsmarke der Verwaltung künftig verwendet wird. Damit wurde ein wichtiger Grundstein zur Entwicklung des corporate design gelegt.
Zum Inhalt des Stendaler Signets, welches 1992/93 durch den ortsansässigen Graphiker und Designer Rüdiger Laleike entwickelt wurde: Giebelformen und Doppelturmfassaden, die beide häufig im Stendaler Stadtbild vorkommen, bilden die Grundform des Signets. Das Signet ist grafisch so gegliedert, dass neue Unterformen entstehen, die in ihrer Feingliedrigkeit an viele architektonische Eigenheiten der Stadt erinnern. Indirekt ablesbar sind sowohl historische Strukturen, wie Gotik, Renaissance und Klassizismus, als auch eine moderne, klare Linienführung. Das Fachwerkhaus ist ebenso erkennbar, wie der Backstein.
Die grafische Untergliederung der Giebelform führt logisch und formschlüssig zum oberen Teil des Signets: vier auf den Spitzen stehende Rechtecke (Rauten) als Assoziation zum Stendaler Wappen.
In seiner Gesamtaussage vermittelt das Signet (unterstützt durch die Hauskontur) den Eindruck des Bodenständigen und in seiner Gesamtstruktur die Kleinteiligkeit des Stadtgrundrisses.
Wichtig:
Ausschließlich die Hansestadt Stendal ist befugt, das Stadtwappen zu führen, welches in der Hauptsatzung beschrieben ist. Davon ausgenommen sind einzelne Personen, Personenvereinigungen, sowie ortsansässige Unternehmen, welche über die ausdrückliche Genehmigung der Hansestadt verfügen, und das Ansehen der Hansestadt nicht gefährden oder schädigen. Missbräuchliche Verwechslung oder Verwendung muss ausgeschlossen sein.
Das Signet der Hansestadt zeichnet für alle Verlautbarungen, welche die Hansestadt Stendal herausgibt. Es darf nur von der Hansestadt verwendet werden. Ausnahmen hiervon gibt es nur, wenn eine Genehmigung vorliegt, so z. B. bei gemeinsamen Veranstaltungen mit der Hansestadt Stendal.