Beteiligungsmöglichkeiten bestehen zum einen bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und zum anderen bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in welcher die Pläne für die Dauer von einem Monat öffentlich ausliegen.
Jeder kann dazu im Auslegungszeitraum Stellungnahmen beim Planungsamt (Moltkestraße 34 - 36) abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Falls nachfolgend keine Bebauungspläne aufgelistet sind, werden momentan keine Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. Bitte schauen Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorbei.
Bauleitplan
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Verfahrensschritt
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Beteiligungszeitraum
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 38/21 „Solarpark Möringen – Inselsche Rott“
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Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB | 10. Juni 2022 bis einschließlich 13. Juli 2022 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36/20 „Solarpark Lange Werftstücken“
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Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB | 10. Juni 2022 bis einschließlich 13. Juli 2022 |
9. Änderung Flächennutzungsplan Stendal „Solarpark Lange Werftstücken“
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Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB | 10. Juni 2022 bis einschließlich 13. Juli 2022 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35/20„Solarpark Dahlen-Heidberg“
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Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) |
10. Juni 2022 bis einschließlich 13. Juli 2022 |
2. Änderung des Flächennutzungsplans Dahlen "Dahlen-Solarpark Heidberg"
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Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) |
10. Juni 2022 bis einschließlich 13. Juli 2022 |