Schließung städtischer Einrichtungen
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zusammen mit den Regierungschefs der Bundesländer am Sonntag, den 13.12.2020, weitere tiefgreifende Maßnahmen beschlossen, um das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen aufzuhalten und die mit der Vorweihnachtszeit verbundenen zusätzlichen Kontakte zu reduzieren.
Auf Basis dieses Beschlusses hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt, am 14.12.2020 weitere Kontaktbeschränkungen erlassen, die mit der 9. Eindämmungsverordnung in Recht gegossen wurden. Daraus ergeben sich ebenfalls für die städtischen Einrichtungen der Hansestadt Stendal weitere Konsequenzen.
Die Verwaltungsgebäude der Hansestadt Stendal werden, ab dem 16.12.2020 geschlossen bleiben. Dies betrifft das Rathaus (Markt 1), die Stadthäuser 1 (Markt 14/15) & 2 (Markt 7), das städtische Bauamt (Moltkestraße 34-36) sowie das Amt für technische Dienste (Arneburger Straße 24). Termine können nur noch vorab per Telefon, Mail oder über die digitale Terminvergabe auf der städtischen Website möglich. Die digitale Terminvergabe schließt bislang ausschließlich das Einwohnermeldeamt ein.
Die Schließung der städtischen Einrichtungen bleibt mindestens bis zum 10.01.2021 bestehen und betrifft darüber hinaus:
- Das Musikforum Katharinenkirche als Konzerthaus und Veranstaltungsort
- Das Altmärkische Museum
- Die Stadtbibliothek
- Die Dorfgemeinschaftshäuser und andere Bürgerhäuser
- Die Städtische Volkshochschule Stendal
- Die Musik- und Kunstschule
- Das Stadtarchiv
- Das Theater der Altmark
Der Tiergarten kann geöffnet bleiben jedoch müssen das Streichelgehege sowie die Tierhäuser geschlossen werden. Dies betrifft bspw. das Affenhaus und andere Gebäude im Tiergarten.
Falls Sie einen Termin vereinbaren wollen, finden Sie hier eine vollständige Liste mit Telefonnummern. Mögliche E-Mail Adressen finden Sie unter der Verwaltungsstruktur auf unserer Website.