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Hansestadt Stendal
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22.03.2023; 11:00 Uhr
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Deetzerwarther Weg 5

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Schöffenwahl 2023 – Ehrenamtliche Richter*innen gesucht

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Ihre Meinung ist wichtig. Ihr gesunder Menschenverstand gesucht. Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. – Werden Sie ehrenamtliche*r Richter*in und bewerben sich für das Schöffenamt!

Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem, denn Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und der Überzeugungen der Schöffinnen und Schöffen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt – unabhängig von Bildungsgrad oder Geschlecht du hast. Die Vielfalt ist wichtig. (Quelle: https://schoeffenwahl2023.de/)

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Hansestadt Stendal insgesamt 160 Personen, die am Amtsgericht Stendal und Landgericht Stendal als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Amtszeit der zurzeit bestellten Ehrenamtlichen endet zum 31.12.2023, sodass nun Bewerberinnen und Bewerber für die kommende Amtsperiode 2024 - 2028 gesucht werden.

Der Stadtrat der Hansestadt Stendal schlägt doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie an Schöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen.

Einreichung der Bewerbung

Bürgerinnen und Bürger, die solch ein Ehrenamt ausüben möchten, reichen Ihre Bewerbung beim Einwohnermeldeamt der Hansestadt Stendal, Markt 14/15, 39576 Hansestadt Stendal, ein. Auch aktuelle Schöffinnen und Schöffen müssen sich erneut für das Ehrenamt bewerben.

Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2023.

Das Bewerbungsformular ist unter diesem Artikel oder unter https://schoeffenwahl2023.de/ hinterlegt. Gern können Sie sich auch direkt im Einwohnermeldeamt ein Bewerbungsformular abholen.

Das Einwohnermeldeamt ist telefonisch unter der Rufnummer 03931/651330, per Fax 03931/651342 und per E-Mail an einwohnermeldeamt@stendal.de zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.

Wer darf sich bewerben?

Bürgerinnen und Bürger, die

  • in der Hansestadt Stendal, einschließlich der Ortschaften, wohnen
  • am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen

Wer darf sich NICHT bewerben?

Bürgerinnen und Bürger, die

  • zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder
  • gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann
  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die Schöff*innen mitbringen müssen, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt einer*s Schöff*in verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöff*innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum ehrenamtlichen Richteramt berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöff*innen sind mit den Berufsrichter*innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöff*innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöff*innen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichter*innen müssen Schöff*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

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Bewerbungsformular Schöffe 2023.pdf
1 MB

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