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Bürgermelder

Freiwillige Feuerwehr

Link Feuerwehr [(c)Armin Fischbach]

Ehrenamtskarte

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Allgemeine Öffnungszeiten

Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
 
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00

Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.

KONTAKT

Hansestadt Stendal
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

Telefonischer Kontakt zu den Abteilungen

Kontoverbindung:

IBAN: DE37 8105 0555 3010 0115 54
BIC: NOLADE21SDL
Institut: Kreissparkasse Stendal

Sprechstunden des Oberbürgermeisters

Montag, 13.05.2024; ab 16:30 Uhr
OT Börgitz, Ortschaftsbüro, Volgfelder Str. 14
 
Mittwoch, 05.06.2024; 11:30 - 12:30 Uhr
auf dem Wochenmarkt, Stendaler Marktplatz
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BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr | Neuigkeiten | Startseite-Topmeldung | Wahlen | Wahlen

Wahlschein-Beantragung online - Hansestadt Stendal

Musterwahlschein OB Wahl 2022
Musterwahlschein OB Wahl 2022

Europa- und Kommunalwahl in der Hansestadt Stendal am 9. Juni 2024

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

hier finden Sie einen wichtigen Hinweis zur Internet-Beantragung eines Wahlscheines für die Europa- und Kommunalwahl in der Hansestadt Stendal am 9. Juni 2024:

Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhielten eine Wahlbenachrichtigung für die oben genannte Wahl auf dem Postwege zugeschickt.

Wenn Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Voraussetzung hierfür ist der mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch gestellte Antrag.

Es ist vom 29. April 2024 bis zum 4. Juni 2024 möglich, einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Die entsprechenden elektronisch angeforderten Unterlagen werden dann auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht, können aber auch persönlich abgeholt werden.

Nur wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, beantragen Sie bitte hier online einen Wahlschein!

 

Neuigkeiten | News | Wahlen

Werde Teil des Demokratieprozesses – Hansestadt Stendal sucht Wahlhelfer*innen für Europa- und Kommunalwahl 2024

Online-Wahlschein [(c): Hansestadt Stendal]

Hier geht es zur Bewerbung als Wahlhelfer*in.

Am 09. Juni 2024 ist es soweit – die Europa- und Kommunalwahlen stehen vor der Tür und bieten die Chance, aktiv an der Gestaltung unserer Stadt und unserer gemeinsamen europäischen Zukunft teilzunehmen.

111 Sitze in 19 Ortschaften und 40 Sitze im Stadtrat der Hansestadt Stendal sind bei der Europa- und Kommunalwahl zu verteilen. 

Für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen ruft die Hansestadt Stendal alle engagierten Bürger*innen dazu auf, sich als Wahlhelfer*in zu engagieren.

Voraussetzungen für Wahlhelfer*innen

Um als Wahlhelfer*in tätig zu werden, müssen Sie am Wahltag, den 09. Juni 2024, folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptwohnsitz in der Hansestadt Stendal oder einem dazugehörigen Ortsteil
  • Mindestalter 16 Jahre

Aufwandsentschädigung

Als Dankeschön für Ihr Engagement erhalten alle Wahlhelfer*innen für die Kommunalwahl eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Wahlvorsteher*innen der Europawahl erhalten zusätzlich 35 Euro und Beisitzer*innen 25 Euro.

Interesse geweckt?

Wenn Sie Interesse daran haben, als Wahlhelfer*in aktiv bei der Stadtverwaltung Stendal zu werden und einen Beitrag zur Demokratie zu leisten, können Sie sich hier anmelden. Im Anschluss erhalten Sie von der Stadtverwaltung weitere Informationen zum Ablauf der Wahl und zur Anmeldung als Wahlhelfer*in.

Wir freuen uns über jede Unterstützung und danken allen Wahlhelfer*innen für ihr Engagement im Voraus.

Gemeinsam machen wir die Europa- und Kommunalwahlen 2024 zu einem Erfolg!

Hier geht es zur Bewerbung als Wahlhelfer*in.

Wahlen

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Quelle: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt [...].

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

[...]

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Gemäß § 7 Europawahlgesetz bestimmt die Bundesregierung den genauen Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union und im Rahmen der in den Artikeln 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner und unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (BGBl. 1977 II, Seite 733) – sogenannter Direktwahlakt – festgelegten Zeitspanne.

Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich auf einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.

[...]

Quelle: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Umfangreiche Informationen zur Europawahl sind auf den Seiten der Bundeswahlleiterin zu finden - hier klicken: bundeswahlleiterin.de