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Pressemitteilung
Mit Verfügung vom 23.10.2014 hat die Kommunalaufsichtsbehörde auf Grundlage des § 65 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) in Verbindung mit § 146 Abs. 1 KVG LSA den Beschluss des Stadtrates der Hansestadt Stendal vom 21.07.2014, Drucksache Nr. VI/027 - und dessen Wiederholung in der Fassung des Beschlusses vom 06.10.2014, Drucksache Nr. VI/027/1 - zur Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses Wahlüberprüfung als rechtswidrig erklärt und beanstandet.
Die Hansestadt Stendal wird aufgefordert, diesen Beschluss bis zum 31.Dezember 2014 aufzuheben.
Die Kommunalaufsicht folgt der Ansicht des Oberbürgermeisters und stuft den Beschluss des Stadtrates vom 21.07.2014 und dessen Wiederholung in der Fassung des Beschlusses vom 06.10.2014 als rechtswidrig ein.
Demzufolge hat die Kommunalaufsicht diesen Beschluss gemäß § 146 Abs. 1 KVG LSA beanstandet und verlangt von der Hansestadt Stendal binnen einer angemessenen Frist die Aufhebung dieses Beschlusses.
Gegen die Verfügung der Kommunalaufsicht kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Stendal Widerspruch erhoben werden.
Hansestadt Stendal
Der Oberbürgermeister
Pressestelle
Tel.: 03931 651241
Fax: 03931 651244
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