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Lärmaktionsplan gem. § 47 d BImSchG
Der Stadtrat der Hansestadt Stendal hat am 04.12.2017 beschlossen einen Lärmaktionsplan auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen.
Gem. § 47 d BImSchG soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden und rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Hierzu erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von
§ 47 d Abs. 3 BImSchG in Form einer einmonatigen Auslegung.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans für den Verkehrslärm, sowie für den Schienen- und Gewerbelärm wird in der Zeit vom
Donnerstag, den 11.01.2018 bis einschließlich Dienstag, den 13.02.2018
zu jedermanns Einsicht während nachstehender Dienstzeiten im Foyer des Stadthauses, Markt 14/15 und im Foyer des Verwaltungsgebäudes, Moltkestraße 34 36, Hansestadt Stendal öffentlich ausgelegt.
Montag bis Mittwoch | 07:30 Uhr - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 13:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen mit Vorschlägen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Planungsamt der Hansestadt Stendal, Moltkestraße 34 36 abgegeben werden.
Der Aktionsplan ist die Fortschreibung des 2013 erstellten Plans zur Lärmminderung. Auf der Grundlage der damalig durchgeführten Lärmkartierung wurden sieben sogenannte Lärmbrennpunkte (Hotspot) für den Straßenverkehr definiert. Über die Maßnahmenplanung für die ausgewählten Lärmbrennpunkte hinaus stellt der Lärmaktionsplan der zweiten Stufe auch die Ergebnisse der Lärmkartierung der Schienenstrecken und relevanter Gewerbeanlagen dar.
Den vollständigen Entwurf des Lärmaktionsplans der 2. Stufe können Sie hier öffnen bzw. herunterladen.
Entwurf
Übersichtsplan Straße
Plan Straße (Abschnitt F 15)
Plan Straße (Abschnitt F 16)
Plan Straße (Abschnitt G 15)
Plan Straße (Abschnitt G 16)
Plan Straße (Abschnitt H 14)
Plan Straße (Abschnitt H 15)
aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet die Pläne hier darzustellen, bitte nutzen sie hierfür diesen Link:
Lärmkartierung beim Eisenbahn-Bundesamt
Neben den bereits definierten Brennpunkten können auch andere Belastungsorte berücksichtigt werden.
Die Schwerpunktsetzung auf die Lärmbrennpunkte führt nicht dazu, dass andere Lärmquellen und Belastungsorte im Stadtgebiet unberücksichtigt bleiben. Die öffentliche Auslegung bietet die Möglichkeit alle lärmrelevanten Aspekte in den Lärmaktionsplan einzubringen.