Gebäude und Einrichtungen der Hansestadt Stendal – Maskenpflicht bleibt bestehen

In den Gebäuden und Einrichtungen der Hansestadt Stendal besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher:innen und auch die Beschäftigten.
Dies wird im Rahmen des Hausrechts der Stadtverwaltung angeordnet, um die Beschäftigten der Hansestadt Stendal vor Infektionen zu schützen.
Die Regelung gilt zunächst bis zum 31.05.2022.