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Hansestadt Stendal
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Fr., 08.03.2024; 12:00 Uhr - 13:30 Uhr
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Fördermittel

In der Hansestadt Stendal besteht für Bauherren in Abhängigkeit vom Standort die grundsätzliche Möglichkeit, für den finanziellen Aufwand von Maßnahmen eine Förderung aus Programmen der Städtebauförderung oder anderen Programmen zu erhalten, sowie steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Altstadt und Bahnhofsvorstadt
Gebäudemodernisierung, -instandsetzung, -neubau

Steuerliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Stadtsee und Süd
Maßnahmen in den Stadtgebieten

Stadt- und Ortsteile von Stendal, Tangerhütte und Tangermünde
Die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel aus der EU-Förderperiode 2014-2020 im Bereich von innovativen Projekten, die über LEADER gefördert werden, sind in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) umfassend erläutert. In der Projektskizze der Entwicklungsstrategie (siehe Seite 76 ff.) können die Antragsteller ihre Förderprojekte eintragen und bei der Lokalen Aktionsgruppe Uchte-Tanger-Elbe (LAG UTE) einreichen.
Ansprechpartner der LAG UTE in der Hansestadt Stendal ist Herr Pulver, Planungsamt, Moltkestraße 34-36, Zimmer 203, Tel. 03931 / 65-1543, Fax 03931 / 65-1540, e-Mail: herwig.pulver@stendal.de

Dorfentwicklung
Die „Dorfentwicklung“ ist Teil der Maßnahme Dorferneuerung –und –entwicklung. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014-2020) vom 10.07.2015 (MBl. LSA 2016 S. 122), Teil D - Dorferneuerung und –entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur. Die „Dorfentwicklung“ wird im Wesentlichen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt.

Die Förderung dient der Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und der Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten.

Als Förderbudget für die auszuwählenden Anträge sind 8.000.000 Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die Anträge auf Dorfentwicklung sind im Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung (ALFF), Akazienweg 25, 39576 Hansestadt Stendal, Tel. 03931 633-0 einzureichen. Anträge, die am 01. Juli 2017 (Stichtag//Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen.

Vor dem 01.07.2017 sind die Anträge in der Abteilung Planung & Stadtentwicklung der Hansestadt Stendal, 39576 Hansestadt Stendal, Moltkestraße 34-36, Raum 203, Tel. 03931 65-1543 zur Stellungnahme vorzulegen. In der Abteilung Planung & Stadtentwicklung können außerdem Antragsformulare ausgegeben und Auskünfte eingeholt werden.

Antragsformulare und Merkblätter sind darüber hinaus auch abrufbar unter: www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilnet / Investitionsförderung ländlicher Raum / Formulare und Informationen / FP 6309.