- Bedingungen -
gem. der Richtlinie zur Vergabe der Ehrenamtskarte der Hansestadt Stendal (gültig ab 01.07.2022)
Der Stadtrat hat am 22.03.2021 die folgenden Bedingungen beschlossen:
Vorwort
Es ist wichtig, sich freiwillig (ehrenamtlich) in seinem Ort zu beteiligen. Deshalb möchte die Hansestadt Stendal freiwilligen Einsatz anerkennen. Dafür soll es eine Karte. Diese heißt Ehrenamtskarte. Damit sind ganz viele tolle Angebote verbunden.
Alles was mit der Ehrenamtskarte zu tun hat erledigt eine Prüf- und Vergabestelle für die Hansestadt Stendal. Das macht das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Stendal. Bei Fragen melde dich hier:
DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.
Moltkestraße 33
39576 Hansestadt Stendal
Telefon: 03931 6465-33
E-Mail: ehrenamtskarte@drk-stendal.de
Bei deinem Ehrenamt achtest du die Menschenrechte, die Grundlagen der Demokratie und bist am Wohl der Gemeinschaft interessiert.
1. Regelung
Mit der Ehrenamtskarte bekommst du Vorteile bzw. günstigere Angebote. Die Geschäfte, Einrichtungen und viele weitere machen das freiwillig. Eine Übersicht über die Stellen und Vorteile sind auf der Internetseite der Hansestadt Stendal unter dem Punkt „Akzeptanzstellen“ zu finden.
2. Kosten
Die Karte ist kostenlos. Wenn du die Karte verlierst, muss dir die Hansestadt Stendal keine kostenfreie neue Karte geben.
3. Kannst du die Ehrenamtskarte beantragen?
- Folgende Bedingungen:
- Deine Tätigkeit ist freiwillig und hilft der Gemeinschaft.
- Du setzt dich mindestens 1,5 Stunden in der Woche freiwillig ein oder 100 Stunden im Jahr. Du kannst also auch alles zusammenrechnen. Zum Beispiel, wenn du an zwei oder mehr Stellen freiwillig arbeitest.
- Du bist seit mindestens einem Jahr freiwillig in der Hansestadt Stendal tätig und möchtest das weitermachen.
- Du bist mindestens 14 Jahre alt.
- Deine freiwillige Arbeit muss innerhalb der Hansestadt Stendal und ihren Ortsteilen liegen oder ihren Sitz dort haben.
- Oft wird der freiwillige Einsatz erschwert. Wenn du zum Beispiel die Stundenanzahl nicht schaffst. Das ist kein Problem. Dann kann der Stadtrat neu darüber abstimmen.
4. Wie lange ist die Karte gültig?
Die Ehrenamtskarte ist 1 Jahr gültig. Du kannst sie auch verlängern, wenn du deine ehrenamtliche Tätigkeit weitermachst.
5. Wie läuft das ab?
- Die Bedingungen in Nummer 3 müssen erfüllt sein. Dann bekommst du die Karte.
- Dazu musst du den Antrag ausfüllen. Beim Ausfüllen können dir deine Eltern oder andere Personen helfen. Du musst nur den Punkt 1 im Antrag ausfüllen.
- Dort wo du freiwillig arbeitest, füllt jemand den Punkt 2 in deinem Antrag aus. Dadurch bekommen wir die Bestätigung, dass du dort arbeitest.
- Bis zum 31. Oktober kannst du den Antrag stellen. Ab 01. Januar danach ist die Karte gültig. Du musst den Antrag einfach bei der Prüf- und Vergabestelle dem DRK in der Moltkestraße 33 in Stendal abgeben oder per E-Mail an ehrenamtskarte@drk-stendal.de schicken.
- Wenn du den Antrag ausfüllst, musst du mindestens 1 Jahr freiwillig tätig sein. Erst dadurch können wir die Einhaltung der Bedingungen überprüfen.
- Dein Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten werden im Antrag aufgenommen.
- Die Ehrenamtskarte wird jährlich vom Oberbürgermeister ausgegeben. Das soll am Internationalen Tag des Ehrenamtes passieren. Dieser Tag ist immer am 05. Dezember.
- Die Ehrenamtskarte ist nur für dich gültig. Du brauchst deshalb immer deinen Personalausweis oder deinen Reisepass.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Ehrenamtskarte. Das bedeutet, dass du nicht darauf bestehen kannst, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind.
6. Widerrufsrecht
- Die Hansestadt Stendal kann die Karte wieder einziehen. Zum Beispiel bei Missbrauch der Karte. Du hast dann keinen Anspruch auf Erstattung.
- Die Hansestadt Stendal hat das Recht, die Karten nicht mehr auszustellen. Dafür müssen sie aber eine Frist einhalten.
- In diesem Fall gibst du die Karte an die Hansestadt Stendal zurück.
7. Haftung
- Die Hansestadt Stendal muss nicht für Vergünstigungen aufkommen, die du nicht erhältst.
- Die Hansestadt Stendal kommt nur für Schäden auf, die von ihrer beauftragten Prüf- und Vergabestelle mit Absicht oder leichtsinnig verursacht wurden.
- Du bist für missbräuchliche Verwendung/Gebrauch der Ehrenamtskarte verantwortlich. Das wird dann Konsequenzen haben.
8. Was passiert mit deinen Daten?
(Alle Angaben im Anmeldeantrag)
- Deine Daten werden von der Prüf- und Vergabestelle aufgenommen.
- Alle deine Daten werden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und jeweils zum 31.01. des Folgejahres nachdem deine Karte abgelaufen ist gelöscht.
- Die Daten werden hierfür erhoben:
- Prüfung, ob dir die Ehrenamtskarte zusteht,
- um die Ehrenamtskarte auszudrucken und
- um dich über exklusive Informationen oder Aktionen zu informieren.
- Du kannst der Prüf- und Vergabestelle sagen, wenn deine Daten nicht mehr verwendet werden sollen.
Danke, dass du dich engagierst!