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Dienstag, 09.04.2024; 16:30 Uhr
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Energetische Sanierung der Grundschule Stendal/ OT Börgitz

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Energetische Sanierung der Grundschule Stendal/ OT Börgitz

Das Gebäude der Grundschule und des Kindergartens in Börgitz ist ein gewachsener Komplex verschiedener Gebäudeteile, welche in den 60ziger Jahren errichtet wurde.

Die Teile der Grundschule sind eingeschossig. Im unterkellertem Bereich befindet sich die neue Heizungsanlage mit Wärmepumpe und Zubehör.

Im Januar 2019 wurde mit der Baumaßnahme begonnen, die mit Fördermitteln für Sanierung und Modernisierung von Kindereinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum Stark III ELER-Richtlinie und Eigenmitteln der Stadt Stendal finanziert wurde.

Priorität hatte die Sanierung der Heizungsanlage durch den Einbau einer Luft-Wärmepumpe, Austausch der alten Heizkörper, Austausch der alten Leuchtmittel durch LED, Installation einer Photovoltaikanlage sowie das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems, hier mineralische Wärmedämmung aus Steinwolle, am gesamten Objekt.

Das hatte zur Folge, dass Dachdeckungs-, Trockenbau-, Blitzschutz- und Malerarbeiten notwendig waren, um die Hauptgewerke zum Abschluss zu bringen.

Vorhaben:

  • Energetische Sanierung der Grundschule Börgitz

 Ziel:     

  • Verbesserung der Gebäudeenergiebilanz
  • Anbringen mineralischer Wärmedämmung aus Steinwolle - positiver Einfluss auf Bauphysik des Gebäudes
  • Installation einer Photovoltaikanlage um elektrische Energie für die Wärmepumpe selbst zu produzieren
  • Einbau eines Pufferspeichers, um die Kapazität der Heizung zu erhöhen
  • Einsparung von Elektroenergie durch LED-Beleuchtung

Zeitraum:    

  • 21. Januar 2019   -  17.09.2021   

Hier bietet das Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, öffentliche Gebäude, wie Schulen im ländlichen Raum umfassend energetisch zu sanieren.

In der Grundschule Börgitz konnten diese Fördermittel aus dem europäischen Struktur und Investitionsfond Stark III ELER für die energetische Sanierung genutzt werden.

Geförderte Maßnahmen

Umbau Dorfgemeindehaus Jarchau und Anbau Treppenhaus

Das Dorfgemeindehaus Jarchau wurde in seiner ursprünglichen Form in den 1930-er Jahren errichtet und befindet sich im Eigentum der Hansestadt Stendal. Es wird als Bürgerzentrum und Haus der Vereine genutzt.

Anfang der 1990er Jahre wurden einige dringend notwendige Reparatur-und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.

Da eine Nutzungserweiterung für den Jugendclub, das Büro des Ortsbürgermeisters sowie die Ortschaftsratssitzungen vorgesehen war, und der, in diesem Zuge notwendige, 2.Rettungsweg fehlte, begannen im Mai 2022 die Bauarbeiten. Finanziert wurde diese Maßnahme durch Mittel des städtischen Haushaltes sowie mit Fördermitteln des Europäischen Landwirtschaftsfond  ( ELER ).

Ausgeführt wurden die Arbeiten unter Planerbeteiligung sowie Mithilfe von lokalen Baufirmen.

Saniert und umgebaut wurden u.a. die Heizungs-und Elektroanlagen, die Sanitäreinrichtungen sowie Räumlichkeiten im Dachgeschoss. Ferner wurden die Decke sowie der Fußboden im Großen Saal erneuert und energetisch ertüchtigt.

Mit dem Anbau eines  Treppenhauses wurde ein zweiter Flucht-und Rettungsweg geschaffen.

Der Ausbau des Dorfgemeindehauses soll die Daseinsvorsorge sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Dorfgemeinde stärken und eine Aufwertung des Objektes als Treffpunkt und Veranstaltungsort sein. Bestehende Vereinsarbeit soll unterstützt und somit das Ortschaftsbild attraktiver gestalten.

V O R H A B E N:

Umbau Dorfgemeindehaus Jarchau mit Anbau Treppenhaus

Z I E L E: Das Vorhaben dient der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bevölkerung.
Z E I T R A U M: 02. Mai 2022 - 20. Oktober 2023
Hier investieren die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und das Land Sachsen-Anhalt in die ländlichen Gebiete.

Geförderte Maßnahmen

Bundesprogramm „Ganztagsbetreuung“

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Die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern eine spannende und schöne Zeit. Doch der Übergang von der Kindertagesbetreuung zur Grundschule stellt viele Familien vor Herausforderungen. Damit der Spagat aus Familien- und Berufsleben nach der Einschulung weiterhin gelingen kann, braucht es mehr gute Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder - auch über den Mittag hinaus. Deshalb ist auf Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Bundesbildungsministeriums der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt worden. Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft.

Er gilt dann zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Bund und die Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung für ein Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unterzeichnet.

Ziel dieses Investitionsprogramms in Höhe von 750 Millionen Euro ist es, den Ganztagsausbau zu beschleunigen und so den Weg zu einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu ebnen.

Mit den zusätzlichen Finanzhilfen unterstützt der Bund die Länder und Kommunen dabei, neue ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu schaffen und bestehende Ganztagsangebote qualitativ weiterzuentwickeln.

Die Hansestadt Stendal erhält durch das Investitionsprogramm „Ganztagsbetreuung“ Förderungen für folgende Maßnahmen:

Im Rahmen der Errichtung, Erschließung und Bauwerksherstellung des Ersatzneubaus Grundschule „Haferbreite“ wurden der Hansestadt für den der Grundschule angegliederten Hort Fördermittel in Höhe von bis zu 296.869,39 Euro. Die Förderung beträgt 70 %, der Eigenanteil der Hansestadt Stendal liegt mit 30 % bei 127.229,74 Euro. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden bis zu einer Höhe von 424.099,13 Euro anerkannt.

Für die Beschaffung einer Kinderküche des Hortes an der Europaschule Grundschule „Am Stadtsee“ erhält die Hansestadt Stendal Fördermittel in Höhe von 3.850,00 Euro. Die Förderung beträgt 70 %, der Eigenanteil der Hansestadt Stendal liegt mit 30 % bei 1.650,00 Euro. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden bis zu einer Höhe von 5.500,00 Euro anerkannt.

Geförderte Maßnahmen

Dachsanierung des Dorfgemeinschaftshauses Vinzelberg

Die Hansestadt Stendal beabsichtigt die Sanierung des Flachdaches am Dorfgemeinschaftshaus Vinzelberg. Für diese Maßnahme wurden Zuwendungen gewährt und somit durch Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfond des ländlichen europäischen Raum (ELER) gefördert.

Ausgangssituation

Das Dach des Dorfgemeinschaftshauses im Stendaler Ortsteil Vinzelberg wurde bislang immer nur repariert. Das Gebäude wurde 1966 als Schule mit Sporthalle errichtet. Nach der Wende wurde ein Umbau als Feuerwehrvereins- und Gerätehaus sowie als Dorfgemeinschaftshaus durchgeführt. Das über 440m² große Gebäude mit Keller und Erdgeschoss umfasst neben Fahrzeugverkehrsflächen und Werkstätten vor allem Gemeinschaftsräume, Büroräume, Küchen und Sanitärräume für Vereine, Ortschaftsrat, öffentliche Veranstaltungen, Feste sowie Familienfeiern. Mit der aktuellen Dachsanierung ist nun mehr eine nachhaltige Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses gewährleistet.

Beschreibung der geplanten Maßnahmen

Zunächst wird die Dachkonstruktion für den neuen Dachaufbau aus Metall vorbereitet. Dieser kann auf dem bestehenden Dach montiert werden, so dass die kostspielige Entsorgung des Bitumendachs und der darunterliegenden Spanplatten entfallen kann. Auf dem Dachaufbau wird als neue Eindeckung eine Dachkonstruktion aus Trapezblech montiert.

Die Lebensdauer entspricht mindestens der eines neuwertigen Bitumendachs. Das verwendete Material ist jedoch sehr viel umweltfreundlicher. Zudem können anfallende Reparaturarbeiten umweltbewusster und nachhaltiger als bei einer bituminösen Dachkonstruktion durchgeführt werden. Im Zuge der Maßnahme soll auch der marode Schornstein saniert werden.

Finanzierung des Gesamtvorhabens 40842,10 €
Zuwendung/Fördermittelbescheid 30631,56 € (75%)
Eigenanteil der Hansestadt Stendal 10210,54 € (25%)

Geförderte Maßnahmen

Projekt: Knotenpunktbasierte Wegweisung

Das Gesamtprojekt sieht für das Gebiet der Hansestadt Stendal 16 Knotenpunkte, 114 Fahnenwegweiser, 17 Tabellenwegweiser und 184 Zwischenwegweiser vor. Dazu kommen noch 13 große (eigenständige) Infotafeln und 11 kleine Infotafeln (an einem Rohrpfosten montiert) mit der Darstellung des Radwegenetzes.

Für die Umsetzungsphase wurde im 3. Quartal 2020 von der Hansestadt Stendal die Förderung der Umsetzung (Beschaffung der Schilder sowie deren Aufstellung) über die EU-Förderrichtlinie LEADER und CLLD beantragt. Das Konzept aus der Planungsphase sah ein Ausschreibungsvolumen von ca. 60.000 Euro vor.

Am 01.09.2020 erhielt die Hansestadt Stendal vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt den Fördermittelbescheid über 48.720,03 EUR aus dem Förderrichtlinie LEADER und CLLD – Abschnitt 2, Teil B: „Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER). Die Förderung beträgt 80 Prozent – der Eigenanteil der Stadt liegt bei maximal 12.180,01 EUR.

Daraufhin konnte mit der Ausschreibung begonnen werden, die vom 14.09.2020 bis zum 19.10.2021 stattfand. Es haben sich 11 Firmen beteiligt. Die Zuschlagserteilung erfolgte am 12.11.2020. Die Knotenwegweisung wurde von der 26.04.2021 bis zum 03.06.2021 aufgebaut, die Maßnahme  ist abgeschlossen. Der Investitionssumme beträgt rund 35.000 Euro. Der Eigenanteil der Stadt beträgt rund 7.000 Euro, der größte Teil der Summe - rund 28.000 Euro (Förderquote 80 Prozent) - kommt aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER, gewährt über die LEADER-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Maßnahme ist abgeschlossen und ist ab sofort für alle Radfahrer zu benutzen. Die entsprechenden Pläne liegen an den Touristinformationen und in Beherbergungsbetrieben im gesamten Projektgebiet aus. Er steht auch hier zum Download bereit.

DigitalPakt Schule 2019 - 2024

Logo Digitalpakt Schule

Für die Schaffung bzw. Optimierung effizienter lernförderlicher digitaler Infrastrukturen für Schulen, die Weiterentwicklung ihres Bildungs-​ und Erziehungsauftrages mit Blick auf die Anforderungen in der digitalen Welt und für die bedarfsgerechte Qualifizierung des Lehrerpersonals stellt der Bund aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ 5 Milliarden Euro als Finanzhilfe für alle Bundesländer im Zeitraum 2019-​2024 zur Verfügung.

 

DigitalPakt Schule
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ (Digitalinfrastrukturfondsgesetz – DIFG), das Ende 2018 errichtet wurde.

Neuigkeiten | News

Energetische Sanierung des Theaters der Altmark in Stendal

„HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE ZUKUNFT UNSERES LANDES“
www.europa.sachsen-anhalt.de

 

Energetische Sanierung des Theaters der Altmark in Stendal

Die Hansestadt Stendal hat im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von kulturellen Einrichtungen (Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE) Fördermittel für die energetische Sanierung des Theaters der Altmark bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt.

Am Mittwoch, den 23.10.2019 übergab Finanzstaatssekretär Rüdiger Malter dem stellvertretenden Oberbürgermeister Axel Kleefeldt den entsprechenden Fördermittelbescheid in Höhe von 2.816.598,22 Euro und hielt fest: "Seit Generationen begeistert das Theater der Altmark in Stendal Zuschauerinnen und Zuschauer in allen Altersgruppen mit einem hervorragenden Bühnenprogramm. Die Landesbühne fasziniert mit eigenem Schauspielensemble und Produktionen in den Bereichen Schauspiel, Kinder- und Jugendtheater, Puppenspiel und Musiktheater. Mit der energetischen Sanierung wird es nun umweltfreundlicher. Ein Besuch lohnt sich immer!" Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 4,5 Mio. Euro.

Mithilfe der bewilligten Fördermittel soll das Gebäude des Theaters der Altmark energetisch saniert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden umfangreiche Arbeiten am und im Gebäude durchgeführt:
  • Sanierung Gebäudehülle durch Einbau einer Wärmedämmung
  • Dach: Erneuerung der Dacheindeckung und komplette Ausstattung des Flachdachs mit einer Aufdämmung
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren entsprechend EnEV
  • Heizungsanlage: Isolierung der Fernwärmestationen und Erneuerung der Heizungsverteiler einschließlich Mischer- und Pumpentechnik sowie Neuinstallation der Heizungsleitungen nach EnEV
  • Austausch der vorhandenen zentralen gegen eine dezentrale Warmwasserbereitung
  • Lüftungsanlage: Erneuerung der Lüfterzentralen und Zentrallüftungsgeräte und dadurch Erhöhung des Grades der Wärmerückgewinnung
  • Kompletterneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (inkl. Verkabelung und Umstellung auf LED-Technik)
  • Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Deckung des elektrischen Eigenbedarf des Gebäudes
  • Erneuerung der kompletten Allgemeinbeleuchtung sowie eines Teils der Bühnenbeleuchtung mit LED-Technik (mit tageslicht- und bewegungsabhängigen Präsenzmeldern in Fluren und Treppenhäusern)
  • Einbau einer Sonnenschutzanlage

Im Zuge der Maßnahmenumsetzung wird eine Vielzahl von Nebenarbeiten anfallen. Diese Nebenarbeiten sind zwingend erforderlich, um das Ziel der energetischen Sanierung des Gebäudes erreichen zu können.

Die Hansestadt Stendal dankt Land und EU für die Unterstützung und verspricht "das schönste Theater der Altmark der Welt" umweltfreundlicher, barrierefreier und womöglich sogar noch einen Tick schöner zu machen.

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