Bekanntmachung 16. Änderung Flächennutzungsplan Stendal_3-1_4-1_Nördliches Altes Lagerer
16. Änderung des Flächennutzungsplans Stendal „Nördliches Altes Lager“
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung
zu a)
Der Stadtrat der Hansestadt Stendal hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 der 16. Änderung des Flächennutzungsplans Stendal „Nördliches Altes Lager“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
zu b)
Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 16. Änderung des Flächennutzungsplans Stendal „Nördliches Altes Lager“ unterrichtet. Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Unter Anwendung des Plansicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 werden der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht auf der Internetseite (www.stendal.de) der Hansestadt Stendal zur Ansicht und zum Ausdruck, während der unten genannten Frist digital bereitgestellt.
Die angeordnete Auslegung wird daneben, als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Verwaltungsgebäudes Moltkestraße 34–36, Hansestadt Stendal, in der Zeit vom
02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025
während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt.
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten für den Publikumsverkehr können individuelle Termine telefonisch unter 03931 65-1535 oder isabel.peters@stendal.de vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:
per Post: Hansestadt Stendal
Abt. Planung & Stadtentwicklung
Moltkestraße 34 -36
39576 Hansestadt Stendal
per E-Mail: planungsamt@stendal.de
Für die Rechtzeitigkeit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Hansestadt Stendal entscheidend. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das ebenfalls öffentlich bzw. im Internet ausliegt.
Hansestadt Stendal, den 14.05.2025
Bastian Sieler
Oberbürgermeister - Siegel -
Symbol | Beschreibung | Größe |
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