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ST: Wohngeld Erhöhung - Lastenzuschuss
ST: Wohngeld Erhöhung - Mietzuschuss

Wohnen und Soziales

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Nach telefonischer Absprache sind auch abweichende Termine jederzeit möglich.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Wohnen und Soziales
Markt 7
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651631
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Stadtmitte
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Sperlingsberg
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Wohngelderhöhung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Wohngeldbehörde

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

• Nachweis über die Änderung.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt