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Bauaufsicht
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Bauaufsicht
Moltkestraße 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 651528
- E-Mail:
- bauaufsichtsamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Antrag auf Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f und 11b EStG
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen für die Haushaltsjahre (mehrjährig)
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Anlagen 1 und 2
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen für das Haushaltsjahr (einjährig)
- Ausfüllhinweise zum Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 bis 4 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) i. V. m. Denkmalantragsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmAVO LSA)
Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Denkmalreichtum in Mitteldeutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt ist überdurchschnittlich. Über 60.000 Kulturdenkmale sowie einzigartige Kulturlandschaften prägen die Region. Die Denkmale aus den verschiedensten Epochen sind kulturtouristisch von höchster Bedeutung und gehören zu Sachsen-Anhalts Sehenswürdigkeiten. Wichtige historische Kulturgüter sind in den letzten Jahren als Weltkulturerbe der Menschheit anerkannt und unter den Schutz der UNESCO gestellt worden.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.
Die fachliche Betreuung, Beurteilung und Beratung des Denkmalbestandes obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt