Onlinedienste

Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.

Standesamt

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Standesamt
Markt 1
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651211
Telefon:
03931 651212
Telefon:
03931 651213
Web:
https://standesamt.stendal.de/
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Stadtmitte
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Sperlingsberg
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Fahrstuhl kann nur in Begleitung einer Mitarbeiter*in der Verwaltung genutzt werden. Hierzu ist eine Anmeldung in der Touristinformation erforderlich. (direkt links im Rathauseingang)

Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

An wen muss ich mich wenden?

Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt