Onlinedienste

Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.

Tiefbau

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Tiefbau
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Anschrift
Hansestadt Stendal
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Bus:
Stadtseeallee
Bus:
Frommhagenstraße
Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
Art
Behindertenparkplatz
Anzahl
35
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

An wen muss ich mich wenden?

 Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisherige Anwohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt