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Friedhof und Grünflächen

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Friedhof und Grünflächen
Arneburger Str. 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)

BIC (Haus 1)

Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651580
Telefon:
03931 651556
Telefon:
03931 651559
Telefon:
03931 651573
Telefon:
03931 651549
Bus:
Weinbergstraße
Bus:
Schützenplatz
Parkplatz - Arneburger Straße 24
vor und hinter dem BIC
Art
Behindertenparkplatz
Anzahl
116
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

Leistungsbeschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )

Das Sachgebiet Naturschutz / Forsten im Umweltamt der Kreisverwaltung Stendal ist zuständig für Gebiete des Landkreises Stendal, die außerhalb des bebauten Bereiches der Städte, Gemeinden sowie deren Ortsteile liegen.

Innerorts sind die Einheits- oder Verbandsgemeinden verantwortlich. Sie finden Informationen zur zuständigen Stelle auf der Internetseite Ihrer Gemeindeverwaltung oder im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt.

Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )
Grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen bzw. der Rückschnitt im öffentlichen Bereich nur erlaubt, wenn dies durch Gesetz, Verordnung oder gemeindliche Baumschutzsatzung gestattet wird.

Besondere, nicht aber abschließende Schutzvorschriften sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) enthalten:

  • Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG).
  • Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind zusätzlich Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen (§ 22 Abs. 1 Nr. 8 NatSchG LSA) sowie Reihen von Kopfbäumen (§ 22 Abs. 1 Nr. 9 NatSchG LSA).

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Stendal weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch außerhalb des Zeitraumes 1. März bis zum 30. September eine Baumfällung bzw. Rückschnitt im öffentlichen Bereich nur erlaubt ist, wenn keine weiteren Schutzvorschriften dagegen sprechen. Nährere Auskunft und weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Stendal.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt