Neuigkeiten | News | Corona
Zurück
Hilfen für Unternehmen und Selbständige
- Corona-Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe II Plus werden alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 unterstützt.
NEU: Seit dem 18. März 2022 kann man nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung von der Überbrückungshilfe III Plus zur Neustarthilfe Plus wechseln und umgekehrt, um das jeweilige vorteilhaftere Programm auszuwählen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html - Überbrückungshilfe IV
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt.
NEU: Seit dem 10. März 2022 können Änderungsanträge gestellt werden.
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 30. April 2022.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html - Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021
Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Sie wird als Vorschuss für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 ausgezahlt.
NEU: Seit dem 18. März 2022 kann man nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung von der Neustarthilfe Plus zur Überbrückungshilfe III Plus wechseln und umgekehrt, um das jeweilige vorteilhafte Programm auszuwählen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe-plus.html - Neustarthilfe 2022
Die Neustarthilfe 2022 unterstützt Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Sie wird als Vorschuss für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 ausgezahlt.
NEU: Seit dem 11. Februar 2022 können Sie die Neustarthilfe 2022 auch über prüfende Dritte beantragen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-2022/neustarthilfe-2022.html - Die Corona November- und Dezemberhilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützte Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab 02. November 2020 betroffen waren.
Die Antragsfrist für Neuanträge endete am 30.04.2021. Änderungsanträge und Korrekturen der IBAN waren bis zum 31. Juli 2021 möglich.
NEU: Verlängerung der Schlussrechnung bis 31. Dezember 2022.
Wichtige Informationen finden Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html - Sonderbestimmung zur Kurzarbeit wurde bis 31.03.2022 verlängert
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsausfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Stendal berät und unterstützt gern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten ein umfangreiches Spektrum an professionellen Dienstleistungen auf kurzen Wegen. Sie können sich an den Arbeitgeber-Service telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0800 4555520 (gebührenfrei) beraten lassen. Sie erreichen die Mitarbeiter der Corona-Hotline-Nummer der Agentur für Arbeit Stendal unter der Telefonnummer: 03931 640-545.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld