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Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen ab dem 01.08.2023

Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen ab dem 01.08.2023

Zum 01.08.2023 wird die Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Stendal über das Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen geändert.

Die neue Regelung besagt, dass Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren lassen müssen. Die Durchführung ist von einem Tierarzt/einer Tierärztin schriftlich bestätigen zu lassen sowie für die Lebenszeit der Katze aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.

Im Zuge der Kastration ist die Katze durch einen Transponderchip zu kennzeichnen und in einem Heimtierregister registrieren zu lassen. Diese Regelung gilt nur für Katzen, welche nach dem 01.08.2023 geboren wurden.

Für die Zucht von Katzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen nicht nachkommt, wenn diesen Zugang ins Freie gewährt wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Warum wurde diese Regelung erlassen? Die Beweggründe werden hier dargestellt:

Die Katze ist beliebteste Haustier in Deutschland. Im Jahr 2021 lebten rund 16,7 Millionen Hauskatzen in den Haushalten Deutschlands meist glücklich und zufrieden bei Menschen, die sich um sie kümmern und sie versorgen. Doch neben diesen rund 16,7 Millionen Katzen streunen unversorgt und häufig infiziert mit tödlichen Erkrankungen noch schätzungsweise zwei Millionen ausgesetzte oder fortgelaufene Katzen und deren Nachkommen durch Städte und Gemeinden.

Kaum sieben Monate alt vermehren sich die Tiere unkontrolliert - auch mit Hauskatzen, deren Besitzer sich der Verantwortung nicht bewusst sind und ihrem unkastrierten Tier Freilauf gewähren. Eine weibliche Katze kann bis zu zwei Mal pro Jahr Junge bekommen. Pro Wurf kommen dabei durchschnittlich zwei bis sechs Kitten zur Welt. Bekommt eine Katze innerhalb eines Jahres beispielsweise acht Junge und diese vermehren sich im gleichen Tempo, sind es nach zwei Jahren bereits 40 Katzen. Nach vier Jahren haben bereits 1.000 Katzen das Licht der Welt erblickt.

Unerwünschte Katzenwelpen werden dann leider häufig getötet, einfach ausgesetzt oder gelangen bestenfalls ins Tierheim. Doch die Tierheime sind deutschlandweit schon jetzt hoffnungslos überfüllt und der jährlichen Flut weiterer Katzenbabys nicht mehr gewachsen. Der Mensch steht deshalb in der Pflicht, die unkontrollierte Fortpflanzung zu stoppen. Die Kastration ist dafür das beste Mittel. Nur so kann Katzenelend beseitigt und der Verbreitung von Erkrankungen vorgebeugt werden.

Weiterhin gefährden freilaufende Katzen die einheimische Singvogelpopulation. Sowohl Hauskatzen als auch ihre verwilderten Artgenossen gehen auf die Pirsch und erbeuten Vögel, aber auch andere Wildtiere wie größere Insekten, Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger. Auch Singvögel gehören zum Beutespektrum. Wie das Institut für Haustierkunde der Universität Kiel ermittelt hat, machen sie immerhin gut zwanzig Prozent der Beutetiere aus.

Trotz jahrtausendelanger Domestikation ist die Katze ein Raubtier geblieben und hat viele Eigenschaften ihrer wilden Stammform bewahrt. So lassen Katzen das Jagen nicht, auch wenn sie gut mit Futter versorgt sind und es eigentlich nicht nötig hätten, auf Nahrungssuche zu gehen. Weniger streunende Katzen bedeuten also auch weniger getötete Vögel.

Insbesondere dann, wenn es sich um eine erhebliche Anzahl freilebender Katzen innerhalb einer Kommune handelt, erhöht sich die Gefahr der Ausbreitung von Krankheitserregern beziehungsweise der Belästigung der Bevölkerung. Aufgrund ihres häufig schlechten Allgemeinzustandes – bedingt durch Stress, Ernährungsmängel, Infektionskrankheiten, Parasitenbefall usw. – können freilebende Katzen eine große Anzahl an Krankheitserregern ausscheiden und daher auch an einer Übertragung von Infektionskrankheiten und Parasiten auf Katzen aus Privathaushalten beteiligt sein. Zudem kann, neben einer möglicherweise vorhandenen moralischen und hygienischen Belästigung der Bevölkerung, eine Zoonose-Gefahr für den Menschen nicht ausgeschlossen werden (durch Endo- und Ektoparasiten, Hautpilze, bakterielle und virale Erreger, beispielsweise von Bartonellose (Bakteriengattung) und gegebenenfalls sogar Tollwut).

In Deutschland gibt es bislang noch keine bundesweite Vorgabe, deshalb ist eine Regelung auf kommunaler Ebene notwendig.

Personen, die sich eine Katze anschaffen, egal ob ein männliches oder ein weibliches Tier, welches nach dem 01.08.2023 geboren wird, müssen also zukünftig die Kosten für eine Kastration und Kennzeichnung mit einem Transponderchip einplanen. Die Registrierung bei einem Heimtierregister ist im Übrigen kostenlos und hilft, vermisste Tiere zu ihren Besitzern zurückzubringen.

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