Allgemeine Öffnungszeiten
Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00
Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.
Sprechstunden des Oberbürgermeisters
Dienstag, 03.06.2025,
ab 16:30 Uhr
im OT Möringen
KONTAKT
Einwohnermeldewesen
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Samstag: | 09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) |
Adressen
Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Einwohnermeldewesen
Arneburger Straße 24
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Kontakt
- Telefon:
- 03931 651330
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
- Abmeldung bei der Meldebehörde aufgrund des § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Anmeldung bei der Meldebehörde, mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung; § 11 Abs. 1 Nm. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Anmeldung bei der Meldebehörde, mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung und mit Nebenwohnung; § 11 Abs. 1 Nm. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Anmeldung bei der Meldebehörde, mit Nebenwohnung; § 11 Abs. 1 Nm. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre gemäß § 35 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses
- Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
- Hinweise zum Abmeldeschein
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1, Hinweise zum Anmeldeschein Teil 2 und Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1 und Hinweise zum Anmeldeschein Teil 2
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1 und Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweise zum Umzugsmeldeschein
- Hinweise zum Umzugsmeldeschein sowie Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
- Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
- Umzugsmeldung - nur bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft -
- Umzugsmeldung - nur bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft -, mit Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung (Anlage zum Anmeldeschein für Einwohner mit mehreren Wohnungen)
- Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
- Zustimmungserklärung zum Antrag auf Ausstellung eines Personaldokumentes für ein Kind