Allgemeine Öffnungszeiten
Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00
Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.
Sprechstunden des Oberbürgermeisters
Mittwoch, 18.09.24, um 16:00 Uhr
im Hansezimmer des Rathauses, Markt 1
Dienstag, 15.10.24, um 16:30 Uhr
in Wittenmoor
KONTAKT
Einwohnermeldewesen
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Samstag: | 09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) |
Adressen
Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Einwohnermeldewesen
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Einwohnermeldewesen
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
Postfach 10 11 45
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Kontakt
- Telefon:
- 03931 651330
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
- Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses
- Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
- Hinweise zum Abmeldeschein
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1, Hinweise zum Anmeldeschein Teil 2 und Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1 und Hinweise zum Anmeldeschein Teil 2
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1 und Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweise zum Umzugsmeldeschein
- Hinweise zum Umzugsmeldeschein sowie Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
- Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
- Umzugsmeldung - nur bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft -, mit Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung (Anlage zum Anmeldeschein für Einwohner mit mehreren Wohnungen)
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
- Zustimmungserklärung zum Antrag auf Ausstellung eines Personaldokumentes für ein Kind