Onlinedienste
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Tiefbau
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Tiefbau
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- E-Mail:
- tiefbauamt@stendal.de
- E-Mail:
- bewohnerparkausweise@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Bauverwaltung
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Bauverwaltung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 651561
- E-Mail:
- tiefbauamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Öffnungszeiten
- Fax:
- 03931 60-7830
- E-Mail:
- ordnungsamt@landkreis-stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden. Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt