Onlinedienste

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Tiefbau

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Tiefbau
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Anschrift
Hansestadt Stendal
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Bus:
Stadtseeallee
Bus:
Frommhagenstraße
Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
Art
Parkplatz
Anzahl
35 (2 Behindertenparkplätze)
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Bauverwaltung

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Bauverwaltung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Anschrift
Hansestadt Stendal
Fachbereich III - Bauen und Stadtentwicklung
Moltkestr. 34-36
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651561
Bus:
Stadtseeallee
Bus:
Frommhagenstraße
Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
Art
Parkplatz
Anzahl
35 (2 Behindertenparkplätze)
Gebührenpflichtig
nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr

Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse! Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5. Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30. Besucher bitte dort melden!
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Fax:
03931 60-7830
Bus:
Am Stadtsee Am Stadtsee
Bus:
Am Stadtsee Finanzamt
Regionalbahn:
Am Stadtsee Stadtseebahnhof
Bus:
Am Stadtsee Am Stadtsee
Bus:
Am Stadtsee Finanzamt
Regionalbahn:
Am Stadtsee Stadtseebahnhof
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden. Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt