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Allgemeine Gefahrenabwehr und Verkehrsüberwachung

inklusive Hundeangelegenheiten

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651272
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Stadtmitte
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Sperlingsberg
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Haltung gefährlicher Hunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

Verfahrensablauf

Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
  • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
  • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
  • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
  • Wesenstest
  • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
  • Kennnummer desTransponders

Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt