Onlinedienste

Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.

Allgemeine Gefahrenabwehr und Verkehrsüberwachung

inklusive Hundeangelegenheiten

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Telefon:
03931 651272
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Stadtmitte
Bus:
Linien 901, 902, 903, 904 Sperlingsberg
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr

Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse! Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5. Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30. Besucher bitte dort melden!
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Fax:
03931 60-7830
Bus:
Am Stadtsee Am Stadtsee
Bus:
Am Stadtsee Finanzamt
Regionalbahn:
Am Stadtsee Stadtseebahnhof
Bus:
Am Stadtsee Am Stadtsee
Bus:
Am Stadtsee Finanzamt
Regionalbahn:
Am Stadtsee Stadtseebahnhof
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer

Leistungsbeschreibung

Für die Ausübung einer Maklertätigkeit benötigen Sie eine Erlaubnis.

Dies trifft zu, wenn Sie gewerbsmäßig

  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  • den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder
  • Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben

oder wenn Sie Bauvorhaben

  • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
  • als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
     

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie in einem Ort mit weniger als 10.000 Einwohnern leben, wenden Sie sich an Ihren Landkreis .

Wenn Sie in einem Ort mit mehr als 10.000 Einwohnern leben, wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde .

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt