Onlinedienste
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Allgemeine Gefahrenabwehr und Verkehrsüberwachung
inklusive Hundeangelegenheiten
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Besucheradresse
Hansestadt Stendal
Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Hansestadt Stendal
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
(Empfänger)
Markt 14/15
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Hansestadt Stendal
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach 10 11 44
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
- Telefon:
- 03931 651272
- E-Mail:
- ordnungsamt@stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse! Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5. Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30. Besucher bitte dort melden!
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
- Fax:
- 03931 60-7830
- E-Mail:
- ordnungsamt@landkreis-stendal.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
Leistungsbeschreibung
Für die Ausübung einer Maklertätigkeit benötigen Sie eine Erlaubnis.
Dies trifft zu, wenn Sie gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben
oder wenn Sie Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
-
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie in einem Ort mit weniger als 10.000 Einwohnern leben, wenden Sie sich an Ihren Landkreis .
Wenn Sie in einem Ort mit mehr als 10.000 Einwohnern leben, wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde .
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt