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Neuigkeiten

Drehung der Einbahnstraßen im Bereich Marktplatz

Signet

Um die verkehrliche Situation im Innenstadtbereich zu verbessern, werden die Einbahnstraßenregelungen in den Straßen Marienkirchstraße, Markt sowie im Kornmarkt gedreht. In den angrenzenden Straßen, insbesondere der Brüderstraße (mit Ausnahme der Ausfahrt vom Parkplatz, siehe unten) und im Birkenhagen, wird die bisherige Verkehrsführung unverändert beibehalten.

Damit können die Verkehrsteilnehmer zukünftig von der Bruchstraße bzw. der Breiten Straße kommend, direkt in den Kornmarkt einfahren. Hierdurch wird die Gesamtsituation an dieser Einmündung deutlich entschärft. Zum Einen wird der Verkehr nun entsprechend der baulichen Gestaltung der Straße, nämlich in den Kornmarkt hinein geführt. Damit ist es dem Verkehrsteilnehmer leichter möglich, die getroffenen Regelungen nachzuvollziehen und damit auch zu befolgen. Die Rechtswirklichkeit stimmt mit der baulichen Gestaltung der Straße überein und es sollte zu weniger Irritationen hinsichtlich der geltenden Vorfahrtsregelung kommen. Zum Anderen kann der Verkehr hier leichter abfließen, da es keinen von rechts kommenden Verkehr mehr gibt.

Im weiteren Verlauf des Kornmarktes müssen die Verkehrsteilnehmer künftig links in die Straße Markt einbiegen. Da hier – ähnlich wie an der Kreuzung Breite Straße / Kornmarkt - eine optische/bauliche Führung durch die Bordanlage in Richtung Birkenhagen erfolgt, wird die davon abweichend vorgeschriebene Fahrtrichtung nach links durch das entsprechende Verkehrszeichen zusätzlich verdeutlicht. Die Einfahrt in den Birkenhagen oder die Hohe Bude bleibt – wie auch derzeit – verboten.

Die Einbahnstraßenregelung der Straße Birkenhagen (und im Übrigen auch die Brüderstraße) soll nicht gedreht werden, um das direkte Durchfahren der Innenstadt in Ost-West- bzw. West-Ost-Richtung nicht zu begünstigen und für den Schleichverkehr unattraktiv zu machen. Der Bereich um den Marktplatz soll so weiter verkehrsberuhigt werden.

Am Ende der Straße Markt kann dann entweder in östlicher Richtung in die Marienkirchstraße bzw. in westlicher Richtung in die Brüderstraße gefahren werden. In der Marienkirchstraße wird an der Einmündung der „kleinen“ Hallstraße durch die Drehung der Einbahnstraßen die Übersichtlichkeit der Verkehrssituation ebenfalls verbessert. Der aus der „kleinen“ Hallstraße kommende Fahrzeugverkehr muss nun nicht mehr die von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wobei bislang die unmittelbar angrenzenden Parkstände in der Marienkirchstraße hinderlich waren. Da die Fahrzeuge, die aus der Straße Markt kommen, hier nun den von rechts kommenden Verkehr aus der Hallstraße heraus beachten müssen, trägt dies ebenfalls zur Verkehrsberuhigung bei.

In der Brüderstraße kann zukünftig vom Parkplatz Deichstraße/Brüderstraße nur noch in Richtung Westwall gefahren werden. Auch dies trägt zur Verkehrsberuhigung und zur Vereinfachung der Vorfahrtssituation bei.

Durch die veränderte Verkehrsführung ist die Priesterstraße von der Breiten Straße bzw. der Bruchstraße kommend zukünftig nur noch über den Kornmarkt, die Straße Markt und die Marienkirchstraße erreichbar. Für Anlieger ist dies zunächst ungünstiger, da die direkte Anfahrt nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig wird jedoch auch der Durchgangsverkehr reduziert. Alternativ ist die Priesterstraße auch weiterhin über die Vogelstraße und den Binnhoff erreichbar.

Probleme und Diskussionen gibt es immer wieder hinsichtlich einer möglichen Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung. Grundsätzlich sollte der Radverkehr Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen können, da dies oftmals eine komfortable Wegeverbindung für den Radfahrer darstellt. Die Entscheidung über die jeweils zweckmäßige örtliche Lösung ist jedoch im Einzelfall unter Beachtung der Sicherheit abhängig von den verkehrlichen und straßenräumlichen Gegebenheiten. Eine generelle Öffnung aller Einbahnstraßen ohne Betrachtung des Einzelfalls kann nicht erfolgen. Grundlegende Voraussetzung hierbei ist, dass beide Verkehrsteilnehmer, nämlich Pkw-Fahrer und Radfahrer, überhaupt die Möglichkeit haben, auf dem vorhandenen Straßenraum gefahrlos aneinander vorbeizufahren. Dies ist unter Umständen auch bei geringen Fahrgassenbreiten möglich, soweit dann geeignete Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind.

Die Fahrbahnen der Marienkirchstraße, der Straße Markt und des Kornmarktes besitzen eine Ausbaubreite von maximal 3,50 m und liegen damit weit unterhalb des notwendigen Raumbedarfs um Fahrräder auch in Gegenrichtung in die Einbahnstraße einfahren zu lassen. Die möglichen Ausweichflächen liegen sämtlichst auf dem Marktplatz bzw. auf dem Gelände rund um der Marienkirche und sind damit durch einen (minimalen) Bord von 3 cm getrennt. Im Bereich der Marienkirchstraße ist zudem eine Teillänge mit Kugelelementen gesperrt, um diesen Bereich vor parkenden Pkw zu schützen. Sicherlich bietet der Seitenbereich bzw. der Marktplatz eine Möglichkeit auszuweichen, jedoch ist dieses gerade bei feuchtem Wetter und im Winter mit Gefahren verbunden. Außerdem ist diese Ausweichfläche als Gehweg dem Fußgänger vorbehalten und nicht für den fließenden (Rad-)Verkehr gedacht. Durch die Freigabe würde dem Verkehrsteilnehmer Radfahrer eine Scheinsicherheit vermittelt, da weder die notwendige Fläche zum aneinander Vorbeifahren noch geeigneteAusweichflächen vorhanden sind.

Daher erfolgt keine Freigabe für den gegenläufigen Radverkehr in den Straßen Kornmarkt, Markt und Marienkirchstaße. Vielmehr sind auch die Rad fahrenden Verkehrsteilnehmer aufgerufen, auch aus sicherheitstechnischen Gründen die geltende Verkehrsregelung zu beachten. Das regelwidrige Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung birgt ein hohes Gefahrenprotenzial, da die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht mit diesem Verkehr rechnen und eben auch die notwendigen Breiten oder Ausweichmöglichkeiten nicht vorhanden sind. Oftmals finden sich auch geeignete Verbindungsalternativen für den Radfahrer. In West-Ost-Richtung kann z.B. über die Deichstraße gefahren werden. Die Deichstraße ist für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben und bietet zudem mit der vorhandenen Asphaltdecke eine komfortablere Befahrbarkeit an.

Die veränderte Verkehrsführung soll vorrausichtlich im Laufe des 29.10.2018 in Kraft treten.

Symbol Beschreibung Größe
Offener Brief B-Plangebiet 'südlich Haferbreiter Weg'
0.5 MB
Anlage 1 zum offenen Brief Umlegungsverfahren 'südlich Haferbreiter Weg'
0.2 MB

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