BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr
Kreiseltern- und Kreisschülerrat
Der Kreiseltern- und Kreisschülerrat besteht aus gewählten Eltern- und Schülervertretern aller im Landkreis vertretenden Schulformen. Dies sind die Grund- (Grundschulen sind im Kreisschülerrat ausgenommen), Sekundar- und Förderschulen, die Gymnasien und Berufsschule sowie die Schulen in Freier Trägerschaft. Der Kreiseltern- und Kreisschülerrat sind zwei eigenständige Gremien, welche jedoch in Zusammenarbeit bestimmter Themen in Austausch stehen.
Kontakt zu uns:
Eltern- und Schülerarbeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, dadurch können Sie uns unter Umständen nicht immer sofort erreichen.
Vielen Dank also für ein wenig Geduld.
Per E-Mail kann der Kreiselternrat kontaktiert werden: KER-Stendal@mail.de
Der Vorstand des Kreiselternrates (KER) setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender des Kreiselternrates:
Ralf Ziegler (Markgraf-Albrecht-Gymnasium, Osterburg)
Stellvertretender Vorsitzender:
Jennifer Habermann (Berufsschulzentrum, Stendal)
Beisitzende:
Antje Netzband (Winckelmann-Gymnasium, Stendal)
DorotheeSchulz (Sekundarschule Adolf Diesterweg, Stendal)
Stefanie Steinberg (Grundschule Bismark)
Der Vorstand des Kreisschülerrates (KSR) setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender des Kreisschülerrates
Adrian Prelle (Winckelmann-Gymnasium, Stendal)
Stellvertretende Vorsitzender:
Mina Hofmann (Diesterweg-Gymnasium Tangermünde)
Beisitzerin:
Mandy Borstel (Helen-Keller-Förderschule, Stendal)
Die Mitglieder des Kreiseltern- und Kreisschülerrates werden für je zwei Schuljahre gewählt. Nähere Informationen gibt es beim Schulverwaltungs- und Kulturamt, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal. (Tel.: 03931 60-8015, E-Mail: schulamt@landkreis-stendal.de)
Aufgaben des Kreiselternrates (KER) und Kreisschülerrates (KSR)
Der Kreiseltern- und Kreisschülerrat erörtert alle Fragen, die für Eltern von SchülerInnen selbst im Landkreis Stendal von besonderer Bedeutung sind und tragen die Probleme den jeweiligen Schulträgern und der Schulbehörde vor. Die Schulträger und die Schulbehörde haben dem KER und dem KSR die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.
Beispiele für Angelegenheiten des KER und KSR sind:
Schülerbeförderung
Errichtung, Erweiterung, Einschränkung, Zusammenlegung und Aufhebung von Schulen
Schulbaumaßnahmen
Einführung neuer Schulformen
Unterrichtsversorgung
Ausstattung der Schulen
Gewalt in Schulen
Ausländische Schülerinnen und Schüler
Mobbingprävention
Projektarbeit und –unterstützung
Ansprechpartner bei diversen Fragen und Problemen