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Allgemeinverfügung zum Umgang mit Shishas
Die Hansestadt Stendal erlässt aufgrund von §10 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und §1 Abs.1 S.1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt in Verbindung mit §35 S.2 Verwaltungsverfahrensgesetz eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten in der Hansestadt Stendal.Gegenstand ist unter anderem die Gastraumbelüftung und Entlüftung, sowie Rauchabzugsanlagen.
Diese Allgemeinverfügung wurde am 29.01.2020 im Amtsblatt des Landkreises Stendal öffentlich bekanntgemacht.