Die Wohngeldreform 2023
Zur Abfederung stark gestiegener Energiekosten wurde von der Bundesregierung Anfang September 2022 das Entlastungspaket III angekündigt, welches u.a. die Zahlung eines 2. Heizkostenzuschusses sowie die große Wohngeldreform umfasst.
Vom 2. Heizkostenzuschuss profitieren alle Haushalte, die im Zeitraum 01.09.2022 bis 31.12.2022 Wohngeld erhalten. Es ist wieder eine Staffelung nach Haushaltsgröße vorgesehen. So soll der Heizkostenzuschuss für eine Person 415 € betragen, für Haushalte mit 2 Personen soll er 540 € betragen. Für jedes weitere anspruchsberechtigte Haushaltsmitglied werden weitere 100 € gezahlt.
Eine Auszahlung wird dann im Frühjahr 2023 erfolgen.
Das Wohngeld-Plus Gesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Hier sollen die einkommensschwachen Haushalte von den gestiegenen Energiekosten entlastet werden.
Wesentliche Inhalte der Wohngeldreform 2023 sind:
- Die Bezuschussung der warmen Nebenkosten durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Diese soll als Zuschlag in Höhe von 2,00 € je qm Wohnfläche auf die berücksichtigungsfähige Miete gezahlt werden.
- Erhöhung des Wohngeldes, so dass die Wohnkostenbelastung für Haushalte nicht mehr als 40 % beträgt. Wohngeld wird somit von rund 180 € (ohne Reform) auf rund 370 € pro Monat steigen.
- Das WohngeldPlus soll weiterhin eine pauschale Klimakomponente enthalten. Diese soll in form eines Zuschlages von 0,40 € je qm Wohnfläche auf die gegenwärtigen Höchstbeträge des Wohngeldes gezahlt werden.
Wenn Sie Ihren Wohngeldanspruch ab Januar 2023 prüfen und beantragen möchten, dann stellen Sie spätestens im Januar 2023 einen Wohngeldantrag. Wenn Sie zur Miete wohnen benötigen Sie einen Antrag auf Mietzuschuss, bewohnen Sie selbstgenutztes Eigentum ( z.B. Haus oder Eigentumswohnung) dann ist es der Antrag auf Lastenzuschuss.
Anträge finden Sie auf der Internetseite der Hansestadt Stendal unter www.stendal.de ( > Bürgerservice; Formulare)
Sie erhalten Anträge natürlich auch in der Wohngeldbehörde und in der Stendal Information.
Bei Fragen erreichen Sie die Sachbearbeiterinnen unter folgenden Telefonnummern:
- 03931 6516 -35
- 03931 6516 -34
- 03931 6516 -32
- 03931 6516 -33
- 03931 6516 -37
Auch bei einem persönlichen Beratungsgespräch können wir Ihre Fragen gerne klären.
Die Wohngeldbehörde der Hansestadt Stendal ist dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass die Wohngeldbehörde der Hansestadt Stendal nur für Einwohner:innen der Hansestadt Stendal und ihrer Ortsteile zuständig ist, wohnen Sie im Landkreis, wenden Sie sich bitte an die dortige Wohngeldbehörde.