Städtbauliches Umlegungsverfahren
Alle betroffenen Grundeigentümer werden an diesem Verfahren beteiligt. Sie erhalten nach dem Abzug öffentlicher Flächen neu zugeschnittene Grundstücke, die zweckmäßig genutzt werden können und mindestens den Verkehrswert des ursprünglichen Grundstücks haben sollen. Ein Umlegungsverfahren ist dann entbehrlich, wenn zwischen den Beteiligten eine anderweitige einvernehmliche Regelung gefunden wird.
Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) durchgeführt werden. Sie wird von der Gemeinde angeordnet und durchgeführt. Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auch auf andere Institutionen übertragen.
Herr Axel Achilles
Moltkestraße 34 - 36
Tel.: 03931 / 65-15 45
axel.achilles@stendal.de