Allgemeine Öffnungszeiten

Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
 
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
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Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.

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Hansestadt Stendal
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Sprechstunden des Oberbürgermeisters

Dienstag, 03.06.2025,
ab 16:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus
Möringer Dorfstraße 35a
OT Möringen
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Beteiligungen

Bekanntmachung 16. Änderung Flächennutzungsplan Stendal_3-1_4-1_Nördliches Altes Lagerer

internetlauslegung 16 fnp bild

16. Änderung des Flächennutzungsplans Stendal „Nördliches Altes Lager“

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung

zu a)

Der Stadtrat der Hansestadt Stendal hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 der 16. Änderung des Flächennutzungsplans Stendal „Nördliches Altes Lager“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

zu b)

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 16. Änderung des Flächennutzungsplans Stendal „Nördliches Altes Lager“ unterrichtet. Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Unter Anwendung des Plansicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 werden der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht auf der Internetseite (www.stendal.de) der Hansestadt Stendal zur Ansicht und zum Ausdruck, während der unten genannten Frist digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben, als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Verwaltungsgebäudes Moltkestraße 34–36, Hansestadt Stendal, in der Zeit vom

02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025

während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt.

Dienstag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten für den Publikumsverkehr können individuelle Termine telefonisch unter 03931 65-1535 oder isabel.peters@stendal.de vereinbart werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

per Post:         Hansestadt Stendal                                   
                       Abt. Planung & Stadtentwicklung
                       Moltkestraße 34 -36
                       39576 Hansestadt Stendal
per E-Mail:      planungsamt@stendal.de

Für die Rechtzeitigkeit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Hansestadt Stendal entscheidend. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das ebenfalls öffentlich bzw. im Internet ausliegt.

Hansestadt Stendal, den 14.05.2025

 

Bastian Sieler
Oberbürgermeister                          -  Siegel  -

Symbol Beschreibung Größe
fnp 16 nd stendal 3 1 4 1 begr n rdlalteslager
1.5 MB
2025 06 02 bekanntmachung 16 nderung fnp
1.1 MB
fnp 16 nd stendal 3 1 4 1 plan n rdlalteslager
0.9 MB

BCKategorie 04.12.2017 08:34:18 Uhr

Flächennutzungsplan

Ein Flächennutzungsplan (FNP) sollte das gesamte Gemeindegebiet umfassen und stellt die langfristig geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.

  Datum der
Bekanntmachung 
 FNP Stadt Stendal - Legende  03.11.1999 
 FNP Stadt Stendal - Bereich Borstel
 FNP Stadt Stendal - Bereich Nord
 FNP Stadt Stendal - Bereich Mitte
 FNP Stadt Stendal - Bereich Süd
 FNP Stadt Stendal; 1. Änderung  15.09.2004
 FNP Stadt Stendal; 3. Änderung  05.04.2006
 FNP Stadt Stendal; 5. Änderung -
       Arnimer Damm
 09.02.2011
 FNP Stadt Stendal; 5. Änderung -
       Süd
 FNP Stadt Stendal; 5. Änderung -
       Haferbreiter Weg, Grindbucht,
       Birkenweg
 FNP Stadt Stendal; 6. Änderung  20.02.2013
 FNP Stadt Stendal; 7. Änderung  04.09.2013
 FNP Staffelde  05.04.2000
 FNP Staffelde - Legende
 FNP Staffelde; 1. Änderung  27.11.2002
 FNP Dahlen  2002
 FNP Dahlen; 1. Änderung  19.03.2014
 Teil-FNP Möringen  1992
 FNP Uchtspringe  23.09.1995
 FNP Vinzelberg  03.07.1992


Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. Dennoch stellen die oben genannten Pläne zur Zeit noch die gültigen Planungsabsichten dar.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Planung und Stadtentwicklung der Hansestadt Stendal bei: 


Grit Schultz
Moltkestraße 34 - 36
Tel.: 03931 / 65 - 15 44
planungsamt@stendal.de